DGUV Information 250-006 - Merkblatt für die Behandlung von Erkrankungen durch Arbeiten in Überdruck (Arbeiten in Druckluft, Taucherarbeiten)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - Behandlung von Druckfallerkrankungen

3.2.1
Allgemeines zu Dekompressionserkrankung und -unfällen

Dekompressionskrankheit "Caisson- oder Tauchererkrankung"

Ursache der Druckfallbeschwerden sind mehr oder minder große Gasbläschen in den Gefäßen und Geweben, die zu Durchblutungsstörungen, zu vorübergehenden Mikroembolien und lokalen Anoxämien führen, besonders in bradytrophen und fettreichen Geweben (Knochen, Gelenkknorpel, Fettgewebe, Zentralnervensystem). Besonders können durch den lokalen Druck der Blasen auf entsprechende Nervenendigungen starke Schmerzen ausgelöst werden.

Lebensbedrohliche Komplikationen kommen vor allem bei Beteiligung des Zentralnervensystems, des Kreislaufs und der Atmungsorgane vor.

Die Lokalisation und die Häufigkeit von Druckfallerkrankungen schwankt sehr (siehe Abschnitt 6.3 Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31). Zusammenhänge mit unterschiedlicher Belastung am Arbeitsplatz, z.B. Kälte, Nässe, Vibrationen, Druckschwankungen, körperliche Belastung, bestehen ebenso wie mit persönlicher Disposition, z.B. Übergewicht, Übermüdung, Alkohol.

Beschwerden treten in der Regel in den ersten Stunden nach dem Ausschleusen auf, gelegentlich auch viele Stunden später.

Überdehnung der Lunge

Atemanhalten bei gleichzeitiger rascher Druckminderung kann - besonders bei niedrigen Druckstufen - unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Überdruck zu einer gefährlichen Überdehnung der Lungen führen. Dieser Gefahr sind besonders Personen ausgesetzt, die schnell ausschleusen. Gleiches gilt für zu schnelles Austauchen (Notaufstieg). Als Folgen können z.B. Pneumothorax, Mediastinalemphysen oder Luftembolie im großen Kreislauf (Herzinfarkt, ZNS-Ausfälle, periphere Ausfälle) auftreten. Die Behandlung von Pneumothorax und Mediastinalemphysen erfolgt mit den üblichen klinischen Maßnahmen, gegebenenfalls auch in der Überdruckkammer.

3.2.2
Rekompressionsbehandlung

Einzig wirksame Behandlung von Druckfallerkrankungen ist die Rekompression. Sie muß umgehend nach Auftreten eines Krankheitssymptoms beginnen und nach Druckhöhe und Dauer der Behandlung ausreichend sein (siehe auch Abschnitt 3.2.7). Der ermächtigte Arzt hat dies bei der Planung seiner Maßnahmen sicherzustellen und auch Vorsorge für den Ausnahmefall einer verzögerten Kontaktaufnahme zu treffen. Über die Notwendigkeit einer Rekompressionsbehandlung entscheidet der Arzt. Bei Taucherarbeiten ist bis zur Einleitung ärztlicher Maßnahmen Atmung mit 100 % Sauerstoff durchzuführen.

In schweren Fällen ist der Einsatz des Arztes in der Behandlungskammer erforderlich. Bis zum Eintreffen des Arztes muß eine von ihm unterwiesene Begleitperson mit eingeschleust werden. Arzt und Begleitperson müssen gesundheitlich für den Einsatz in Überdruck geeignet sein.

Meist kann auf eine zusätzliche Therapie der Druckfallerkrankungen mit anderen physikalischen Maßnahmen oder Medikamenten verzichtet werden. Dagegen können bei schweren Fällen (z.B. Kreislaufzwischenfällen) Medikamente, Infusionen (bei Druckänderungen auf Tropfgeschwindigkeit achten) oder Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich sein.

Sollten bei einer Rekompression beim Erkrankten Erscheinungen im Sinne eines Mittelohrbarotraumas auftreten, so empfehlen sich - je nach Lage des Falles - Maßnahmen nach Abschnitt 3.1 oder

  • Politzern,

  • schmerzstillende Mittel,

  • Parazentese oder Punktion des Trommelfells im vorderen unteren Quadranten, z.B. mit einer geeigneten Kanüle .

Bei lebensbedrohlichen Fällen schwerer Druckfallerkrankung muß die Rekompression unter Umständen ohne Rücksicht auf die hiermit verbundenen Schmerzen und mögliche Trommelfellperforation fortgesetzt werden.

3.2.3
Rekompressionsbehandlung mit Sauerstoff

Die Rekompressionsbehandlung mit Sauerstoffatmung ermöglicht kürzere Behandlungszeiten und vermindert die Gefahr von Rückfällen. Behandlungskammern sollten daher stets mit einer Einrichtung zur Sauerstoffatmung ausgerüstet sein.

Abhängig von Zeit und Druck können Sauerstoffvergiftungen auftreten. Anzeichen dafür sind z.B. Sehstörungen (Röhrengesichtsfeld), Schwindel, Übelkeit, Atemstörungen, Muskelzuckungen im Gesicht und an den Händen. Es können auch generalisierte Krampfanfälle ohne Vorzeichen auftreten. Solche Störungen zwingen zur sofortigen Unterbrechung der Sauerstoffatmung. Deshalb muß bei einem Sauerstoffüberdruck von mehr als 0,9 bar eine Begleitperson in der Behandlungskammer anwesend sein.

3.2.4
Behandlung von Rückfällen

Bestehen nach einer Rekompressionsbehandlung noch Beschwerden oder treten diese nach Abschluß der Behandlung erneut auf, so ist eine nochmalige Rekompression die beste Behandlung. Zusätzlich können Medikamente zur Förderung der Mikrozirkulation angewendet werden.

3.2.5
Verlegung in ein hyperbares Behandlungszentrum

Die Behandlung von Druckfallerkrankungen soll in der Regel in einer einsatzbereiten Behandlungskammer an der Arbeitsstelle durchgeführt werden (soweit diese gemäß Druckluftverordnung bzw. UVV "Taucharbeiten" (VBG 39) vorgeschrieben ist). Die Verlegung in ein hyperbares Behandlungszentrum sollte nur im äußersten Notfall erfolgen.

Bei Taucherarbeiten und Druckluftarbeiten, bei denen die Behandlungskammer vor Ort nicht vorgeschrieben ist, erfolgt der Transport zum nächsten hyperbaren Behandlungszentrum unter normobarer 100 %-iger Sauerstoffatmung.

Besondere Erfahrungen bei der Behandlung von Druckfallerkrankungen liegen bei den nachfolgend aufgeführten Stellen vor (Stand Mai 1996):

Schiffahrtsmedizinisches Institut der Marine

Kopperpahler Allee 120, 24119 Kronshagen

Außerhalb der Dienstzeit:Tel.: 0431/5439-1715
(Unteroffizier vom Dienst; stellt Kontakt her)
Während der Dienstzeit:Tel.: 0431/5409-1782
(Druckkammerarzt)
Tel.: 0431/5409-1760
(FachGrpLtr Tauch- und Überdruckmedizin)
Tel.: 0431/5409-1720
(AbtLtr Tauch- und Überdruckmedizin)

Institut für hyperbare Sauerstofftherapie und Tauchmedizin,

Oskar-Helene-Heim, Clayallee 299, 14195 Berlin

Tel.: 030/81004-4447 und -4448

Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Intensivabteilung,

Oberer Eselsberg 40, 89079 Ulm/Donau

Tel.: 0731/171-2285 oder -2286

3.2.6
Druckkammer-Verzeichnis

Auskunft über die zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Behandlungskammern gibt eine Liste der Tiefbau-Berufsgenossenschaft, Am Knie 6, 81241 München, Tel.: 089/82919-0.

Die Betriebsbereitschaft der hier angeführten Kammern muß jedoch rechtzeitig nachgeprüft werden.

3.2.7
Behandlungstabellen

Die Behandlungstabellen für die Behandlung von Druckfallerkrankungen und Taucherkrankheit sind in Anhang 2 dargestellt.

Für die Anwendung der Behandlungstabellen wird unterschieden zwischen der leichten Form der Druckfallerkrankung (Hautsymptome, Gelenk- und Gliederschmerzen) und der schweren Form der Druckfallerkrankung (zentralnervöse Störungen) bzw. der Luftembolie.

Nach Abschluß der hyperbaren Behandlung sollte nach schweren Fällen eine weitergehende Abklärung durch entsprechende fachärztliche Untersuchungen durchgeführt werden. In jedem Falle ist eine erneute spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 durchzuführen.

3.2.8
Wartezeit nach Rekompressionsbehandlung

Je nach Schwere der Druckfallerkrankung und der Dauer der Rekompressionsbehandlung legt der Arzt einen Zeitraum fest, in dem der Behandelte in der Nähe der Behandlungskammer bleiben muß (in der Regel mindestens 6 Stunden). Sind nach der Behandlung Aufenthalte in größerer Höhe oder Flugreisen geplant, sind in Abstimmung mit dem betreuenden Arzt weitere Wartezeiten erforderlich. Nach ausbehandelten leichten Formen der Dekompressionskrankheit ist ein erneuter Drucklufteinsatz frühestens 24 Stunden nach Beendigung der letzten Rekompressionsbehandlung zulässig. Für schwere Formen der Dekompressionserkrankung (z.B. nach Tauchunfällen) kann je nach Anweisungen des ermächtigten Arztes ein Intervall von Tagen bis Wochen erforderlich sein.