DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Infra- oder Ultraschall

Vor einer Infra- oder einer Ultraschallmessung muss geprüft werden, ob das Messgerät, besonders in Verbindung mit dem Mikrofon, in der Lage ist diese Frequenzbereiche zu erfassen, um eine potenziell bestehende Gefährdung zu erkennen.

Die Anwesenheit von Ultraschall kann die Werte einer Hörschallmessung verfälschen, wenn das Klasse 1-Mess-gerät noch nicht über das AU-Filter verfügt, das die Frequenzen oberhalb von 16000 Hz scharf abschneidet. Wird im Unternehmen Ultraschall eingesetzt (z. B. beim Schweißen, Reinigen oder Schneiden), muss das bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden und die VDI-Richtlinie 3766 sollte angewendet werden. Verfügt das Unternehmen nicht über die notwendige Fachkunde zur Bewertung von Ultraschall, muss ein Spezialist oder eine Spezialistin zu Rate gezogen werden. Sprechen Sie in Zweifelsfällen Ihren Unfallversicherungsträger an.

Infraschall tritt zum Beispiel bei großvolumigen Lüftungs- und Verbrennungsanlagen auf. Aufgrund der großen Wellenlänge können extra-aurale Wirkungen auch noch in sehr großen Abständen zur Schallquelle auftreten.

Weitere Hinweise zur Gehörgefährdung und Richtwerte für die Prävention sind in der VDI 2058, Blatt 2 (Ausgabe 8/2020), enthalten.