DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 10.5 - 10.5 Ototoxische Arbeitsstoffe

Im Tierversuch konnte nachgewiesen werden, dass einige chemische Substanzen Gehörschäden verursachen. Die Expertinnen und Experten im Arbeitskreis 1.6 "Lärm" im Ausschuss Arbeitsmedizin der DGUV sind sich jedoch sicher, dass, unter Einhaltung zurzeit gültiger Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), für diese Stoffe keine Gehörschäden beim Menschen zu erwarten sind.

Sehr viel vorsichtiger argumentieren Expertinnen und Experten bei gleichzeitigem Vorliegen entsprechender Chemikalien und Lärm. Die bisher vorliegenden Untersuchungen lassen noch keine eindeutigen Aussagen zu, daher wird sicherheitshalber zu weitergehenden Lärmminderungsmaßnahmen geraten, wenn die Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz vorkommen.

Lärm ist und bleibt, auch in Kombinationswirkung, weiterhin der stärkste Risikofaktor für Gehörschäden. Die Kombinationsbelastungen werden künftig auf den Untersuchungsbögen Lärm I und II erfragt.

Weitere Informationen sind im Positionspapier "Ototoxische Arbeitsstoffe" des Arbeitskreises "Lärm" im Ausschuss Arbeitsmedizin der DGUV enthalten (www.dguv.de > Webcode d1182582).