DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Rangfolge

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist in einschlägigen Rechtsnormen festgelegt und keineswegs frei wählbar, zum Beispiel nach Kostenerwägungen.

Wie im Arbeitsschutz üblich, ergibt sich die Reihenfolge nach dem S-T-O-P-Prinzip:

  1. 1.

    Substitution: Laute durch weniger laute Verfahren ersetzen.

  2. 2.

    Technische Schutzmaßnahmen:

    1. 2.1

      Lärm an der Quelle verringern.

    2. 2.2

      Lärmquelle abschirmen.

    3. 2.3

      Lärm auf dem Übertragungsweg reduzieren.

  3. 3.

    Organisatorische Maßnahmen:

    1. 3.1

      Lärmintensive Arbeitsplätze zusammenfassen.

    2. 3.2

      Lärmintensive Arbeiten in die Nacht verlegen.

  4. 4.

    Persönliche Schutzmaßnahmen: Zum Beispiel Gehörschutz tragen.

Zuerst muss geprüft werden, ob es leisere Arbeitsverfahren gibt, erst danach sind technische und organisatorische Maßnahmen an den Arbeitsverfahren durchzuführen. Erst dann, wenn sie nicht erfolgreich sind, kommen persönliche Maßnahmen zum Einsatz.