DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 5 - 5 Messungen von Lärm und raumakustischen Kenngrößen

Mit der Lärmmessung soll eine objektive Aussage möglich sein, ob ein Gesundheitsrisiko für Beschäftigte gegeben ist oder nicht. An vielen Arbeitsplätzen schwankt der Schallpegel über den Arbeitstag oder auch über die Arbeitswoche hinweg erheblich. Deshalb ist es VOR der Messung notwendig, sich über den entsprechenden Arbeitsplatz genau zu informieren und repräsentative Arbeitsschichten oder -abläufe zu ermitteln (Arbeitsanalyse entsprechend DIN EN ISO 9612). Stellen Sie sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Welche Lärmquellen kommen am Arbeitsplatz vor?

  • Wie lange sind die Lärmquellen aktiv? Mit welcher Leistung werden Maschinen und Anlagen üblicherweise gefahren?

  • Ist die Bearbeitung besonders laut oder leise (dünnes Blech vs. dickes Blech)?

  • Wie viele Nachbararbeitsplätze sind besetzt? Entspricht das der "normalen" Auslastung?

  • Gibt es Unterschiede zwischen Früh-, Spät- bzw. Nachtschicht?

  • Wie lange sind die Beschäftigten dem Lärmpegel ausgesetzt?

  • Werden auch Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz berücksichtigt (z. B. Personen, die den Stapler fahren oder in der Instandhaltung arbeiten)?

Viele wichtige Informationen haben mit der Messung nichts zu tun, bilden aber die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Aus gutem Grund verlangt die LärmVibrationsArbSchV, dass Lärmmessungen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die die oben genannten Zusammenhänge kennen.