DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz

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Abschnitt 4.1 - 4 Gesetzliche Grundlagen
4.1 Arbeitsschutzgesetz

Die zentrale Rechtsvorschrift für den Arbeitsschutz in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Paragrafen 4, 5 und 6, weil dort für den Arbeitsschutz im Allgemeinen und gegen Lärm im Speziellen bedeutsame Festlegungen getroffen worden sind:

  • Es gilt das Minimierungsgebot - Gefährdungen verringern oder vermeiden.

  • Gefahren müssen an der Quelle bekämpft werden.

  • Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene muss berücksichtigt werden.

  • Der jeweilige Stand muss im Planungsprozess Beachtung finden.

  • Gehörschutz und andere Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind gegenüber anderen Maßnahmen nachrangig.

  • Auf besonders schutzbedürftige Personen ist zu achten.

  • Beschäftigte sind entsprechend den getroffenen Schutzmaßnahmen laut der Gefährdungsbeurteilung anzuweisen.

  • Auf die Gleichbehandlung der Geschlechter ist zu achten (Ausnahmen gelten während einer Schwangerschaft).

§ 5 verlangt eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und § 6 eine schriftliche Dokumentation. Zur Gefährdungsbeurteilung gehören folgende Schritte (nach ASR V3), die parallel dokumentiert werden müssen:

Ergeben sich im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse zu lärmärmeren Arbeitsverfahren, zur Lärmminderungstechnik, zur Arbeitsmedizin oder neue Grenz- beziehungsweise Richtwerte, so ist die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben (s. Abb. 11).

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein sogenanntes Verordnungsgesetz, das bedeutet, es enthält nur grundlegende Anforderungen, während Details in den nachgeordneten Verordnungen geregelt werden. Im Bereich des betrieblichen Lärmschutzes sind folgende Verordnungen und Regeln von Bedeutung:

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV, s. Abschnitt 4.2) und die Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm, s. Abschnitt 4.3)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" (s. Abschnitt 4.4)

  • Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (s. Abschnitt 10)

In folgenden Rechtsnormen sind für die Praxis weitere Kriterien enthalten:

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Abb. 11
Schritte der Gefährdungsbeurteilung