IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Schalldruckpegel

Der Schalldruckpegel Lp ergibt sich entsprechend der folgenden Gleichung durch Bezug des Schalldrucks p auf den Referenzschalldruck p0 von 20 µPa:

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mit:

p- gemessener Schalldruck
p0- 2 · 10-5 Pa (Hörschwelle)

Der Bezugswert p0 = 20 µPa entspricht der mittleren Hörschwelle für eine Gruppe ohrgesunder Jugendlicher bei der Frequenz von 2000 Hz. Der Schalldruck p wird in der Regel als Effektivwert peff des Wechseldrucks bestimmt. Zur Beschreibung von einzelnen Schallimpulsen kann ggf. zusätzlich die absolute (positive oder negative) Schalldruckspitze (Scheitelwert) erfasst werden (siehe Abbildung 3). Den damit entsprechend obiger Gleichung bestimmten Pegelwert bezeichnet man dann als Spitzenschalldruckpegel Lpeak.