IFA-LSA 01-234 - Geräuschminderung in Fertigungshallen Grundlagen und Auswahlkriterien zur Schallabsorption Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-234

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Schallpegelabnahme mit zunehmendem Abstand von einer Schallquelle

Abbildung 3.2 zeigt den Schalldruckpegelverlauf in Abhängigkeit vom Abstand r zu einer Punktschallquelle für verschiedene Umgebungsbedingungen. Die gepunktete schwarze Linie beschreibt dabei die Schallausbreitung unter Freifeldbedingungen. In einem Freifeld besteht eine ungehinderte Schallausbreitung, d. h. es gibt keine reflektierenden Hindernisse. Der Schalldruckpegel nimmt dabei um 6 dB pro Abstandsverdopplung ab (DL2 = 6 dB). Die durchgängige schwarze Linie zeigt den abstandsabhängigen Pegelverlauf für einen halligen Raum mit besonders stark schallreflektierenden Wänden. Dort fällt der Pegel nahe an der Schallquelle (im Direktschallfeld) genauso wie im Freifeld ab und geht dann mit zunehmender Entfernung in ein Diffusfeld mit nahezu abstandsunabhängigem Pegel über. Ein derartiges nahezu ideales Diffusfeld ist jedoch in der Regel nur in speziell zu Messzwecken gebauten Hallräumen vorzufinden. In industriellen Arbeitsräumen ergibt sich schon allein aufgrund größerer Abmessungen und der damit verbundenen Luftabsorption sowie der Absorption an der Einrichtung (Streukörper) mit zunehmendem Abstand jeweils eine weitere Pegelabnahme, wie es die rote gestrichelte Kurve in Abbildung 3.2 zeigt.

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Abb. 3.2 Schalldruckpegel Lp in Abhängigkeit vom Logarithmus des Abstands r zur Schallquelle:
a) für ein Freifeld (gepunktete schwarze Linie),
b) für einen stark halligen Raum (schwarze Linie),
c) für eine übliche Fertigungshalle (gestrichelte rote Linie).
DLf: Schalldruckpegelüberhöhung für die übliche Fertigungshalle exemplarisch für einen willkürlichen Abstand r (grüner Doppelpfeil).

Aus dem Verlauf solcher Schallausbreitungskurven lassen sich zwei Parameter zur Beurteilung der akustischen Qualität von Arbeitsräumen bestimmen: Die bereits erwähnte Schallpegelabnahme je Abstandsverdopplung DL2 sowie die Schalldruckpegelüberhöhung DLf.

Die Schallpegelabnahme pro Abstandsverdopplung DL2 wird dabei jeweils über einen größeren Abstandsbereich gemittelt, so z. B. im Bereich zwischen 0,75 m und 6 m für die Ermittlung von DL2,TRLV nach TRLV Lärm. Für Räume ohne nennenswerte Schallabsorption an den Raumbegrenzungsflächen liegt DL2,TRLV meist zwischen 2 und 3 dB(A). Bei geeigneter schallabsorbierender Gestaltung hingegen werden bei mittleren Raumvolumina Werte von DL2,TRLV zwischen 4 und 4,5 dB(A) erreicht.

Die Schalldruckpegelüberhöhung DLf gibt in einem bestimmten Abstand von einer Punktschallquelle den Pegelunterschied im Vergleich zum Freifeld an. Im Diagramm in Abbildung 3.2 ist DLf für die Fertigungshalle exemplarisch bei einem willkürlichen Abstand r als grüner Doppelpfeil eingezeichnet. Es lässt sich erkennen, dass DLf (d. h. der Einfluss der Raumakustik) mit zunehmendem Abstand r zu den Lärmquellen größer wird. DLf ist zwar kein Kriterium zur Beurteilung der Raumakustik nach TRLV Lärm, beschreibt aber eine obere Grenze für die mögliche Pegelminderung durch raumakustische Maßnahmen am betrachteten Ort, falls der Schalldruckpegel von nur einer Lärmquelle bestimmt wird.