Abschnitt 3.1 - 3
Auswahl geeigneter Gehörschützer
3.1
Spezielle Auswahlkriterien
Lärmbereiche in Führerhäusern sind überwiegend durch tieffrequente Arbeitsgeräusche geprägt. Voraussetzungen für die Auswahl geeigneter Gehörschützer sind die Ermittlung von
Tagesbeurteilungspegel (LArd) am Arbeitsplatz gemäß Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3, bisherige VBG 121), alternativ Schalldruckpegel am Fahrerarbeitsplatz bei der Versuchsdurchführung gemäß Abschnitt 4.3 (LAeq)
und
Frequenzspektrum oder Klangeindruck (siehe BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" [BGR 194]).
Liegt der Tagesbeurteilungspegel einschließlich seiner Streubreite innerhalb der Tabelle 1 des Anhanges 1 angegebenen Einsatzbereiche, kann die Auswahl entsprechend dieser Tabelle erfolgen. Für die Auswahl ist zusätzlich die BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194) zu beachten.
Bei den in Tabelle 1 des Anhanges 1 aufgeführten, auf Eignung geprüften Gehörschützern, ist eine ausreichende Schalldämmung ohne Überprotektion sowie eine ausreichende Signalhörbarkeit gewährleistet.