DGUV Information 203-008 - Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen

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Abschnitt 1.1 - 1 Einleitung
1.1 Begriffsbestimmungen

Ionisierende Strahlung im Sinne dieser DGUV Information ist z. B.

  • Alpha,

  • Beta,

  • Gamma- und

  • Neutronenstrahlung.

Ionisierende Strahlung im Sinne dieser DGUV Information ist auch die in Teilchen-Beschleunigern erzeugte Strahlung sowie Röntgenstrahlung.

Eine erhöhte Einwirkung ionisierender Strahlung liegt vor, wenn gesetzlich festgelegte Grenzwerte und daraus abgeleitete Richtwerte überschritten sind.

Die Strahleneinwirkung kann erfolgen

  • durch äußere Ganz- oder Teilkörperbestrahlung,

  • durch Kontamination (Verunreinigung der Haut mit radioaktiven Stoffen),

  • durch Inkorporation (Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper),

  • durch eine Kombination dieser Möglichkeiten.

Schon bei Verdacht einer erhöhten Strahleneinwirkung müssen die in dieser DGUV Information zusammengestellten organisatorischen und praktischen Maßnahmen durchgeführt werden.