Abschnitt 2.7 - 2.7 Spezialabteilungen
Für schwere Strahlenschäden, die einer stationären Behandlung bedürfen, sind Spezialabteilungen, z. B. in der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen, zuständig. Die Einweisung erfolgt grundsätzlich nur durch Vermittlung eines Regionalen Strahlenschutzzentrums.