DGUV Information 201-010 - Verwendung von Arbeitsplattformnetzen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Güteanforderungen und Bauteile

4.3.1 Güteanforderungen an Netze:

Arbeitsplattformnetze sind Systeme, bestehend aus Schutznetzen der DIN EN 1263-1 der Klasse B1 jedoch mit einer Maschenweite von max. 45 mm.

4.3.2 Güteanforderungen an Anschlaggurte und Traversengurte:

Anschlaggurte und Traversengurte müssen DIN EN 12195-2 "Zurrgurte aus Chemiefasern" entsprechen.

4.3.3 Güteanforderungen an Stahlseile:

Stahlseile und deren Zubehör müssen einer Norm entsprechen, in der die Kennwerte zur Beurteilung der Brauchbarkeit geregelt sind (z. B. DIN EN 12385-4 "Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke").