Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
(DGUV Information 209-022)
Information
(bisher BGI 658)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2021
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Die menschliche Haut | 1 |
Aufbau und Funktion | 1.1 |
Erkrankungen der Haut | 2 |
Ekzemformen | 2.1 |
Exogene Ekzeme | 2.1.1 |
Endogene Ekzeme | 2.1.2 |
Weitere berufsrelevante Hauterkrankungen | 2.2 |
Hautprobleme im Fußbereich | 2.3 |
UV-strahlungsinduzierte Hautschädigungen | 2.4 |
Krebserkrankungen der Haut | 2.5 |
Individualprävention | 2.6 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Schutzmaßnahmen | 4 |
Substitution | 4.1 |
Technische Schutzmaßnahmen | 4.2 |
Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene | 4.3 |
Persönliche Schutzmaßnahmen | 4.4 |
Schutzhandschuhe | 4.4.1 |
Hautmittel | 4.4.2 |
Persönliche Schutzmaßnahmen bei natürlicher UV-Strahlung | 4.4.3 |
Persönliche Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Hauterkrankungen im Fußbereich | 4.4.4 |
Der Hand- und Hautschutzplan | 4.5 |
Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen | 4.6 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention von Hauterkrankungen | 5 |
Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen | 6 |
Literaturverzeichnis | Anhang 1 |
Tabellenverzeichnis | Anhang 2 |
Bildnachweise | Anhang 3 |
Vorwort
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Für die Betroffenen kann die Erkrankung neben gesundheitlichen Problemen die Aufgabe des erlernten Berufs, den Verlust des Arbeitsplatzes und damit finanzielle und soziale Benachteiligungen bedeuten. Um Hauterkrankungen zu verhindern, müssen Hautgefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Danach sind Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Die DGUV Information 209-022 dient den in Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebundenen Personen im Betrieb, besonders den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Sicherheitsbeauftragten und den Betriebsräten, als Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung und der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Auch den Beschäftigten in den Betrieben gibt die DGUV Information wichtige Informationen zum Schutz ihrer Haut.
Hautgefährdungen bestehen vor allem bei:
Feuchtarbeit
Tätigkeiten mit Lösemitteln, Kühlschmierstoffen und anderen Gefahrstoffen
Verwendung stark scheuernder oder lösemittelhaltiger Handreinigungsmittel
Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen
häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z. B. durch sich ständig wiederholende Handgriffe
Einwirkungen von Hitze und Kälte
Einwirkungen von UV-Strahlung (z. B. Arbeiten im Freien, Schweißen)
Besonders gefährdet sind Personen mit einer empfindlichen Haut und alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung.
Nur durch rechtzeitige, umfassende Schutzmaßnahmen können die Beschäftigten wirksam vor der Entstehung von Hauterkrankungen geschützt werden.