DGUV Information 209-022 - Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

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Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen
(DGUV Information 209-022)

Information

(bisher BGI 658)

ccc_1610_as_29.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2021

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Die menschliche Haut1
Aufbau und Funktion1.1
Erkrankungen der Haut2
Ekzemformen2.1
Exogene Ekzeme2.1.1
Endogene Ekzeme2.1.2
Weitere berufsrelevante Hauterkrankungen2.2
Hautprobleme im Fußbereich2.3
UV-strahlungsinduzierte Hautschädigungen2.4
Krebserkrankungen der Haut2.5
Individualprävention2.6
Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Substitution4.1
Technische Schutzmaßnahmen4.2
Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene4.3
Persönliche Schutzmaßnahmen4.4
Schutzhandschuhe4.4.1
Hautmittel4.4.2
Persönliche Schutzmaßnahmen bei natürlicher UV-Strahlung4.4.3
Persönliche Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Hauterkrankungen im Fußbereich4.4.4
Der Hand- und Hautschutzplan4.5
Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen4.6
Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention von Hauterkrankungen5
Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen6
LiteraturverzeichnisAnhang 1
TabellenverzeichnisAnhang 2
BildnachweiseAnhang 3

Vorwort

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Für die Betroffenen kann die Erkrankung neben gesundheitlichen Problemen die Aufgabe des erlernten Berufs, den Verlust des Arbeitsplatzes und damit finanzielle und soziale Benachteiligungen bedeuten. Um Hauterkrankungen zu verhindern, müssen Hautgefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Danach sind Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Die DGUV Information 209-022 dient den in Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebundenen Personen im Betrieb, besonders den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Sicherheitsbeauftragten und den Betriebsräten, als Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung und der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Auch den Beschäftigten in den Betrieben gibt die DGUV Information wichtige Informationen zum Schutz ihrer Haut.

Hautgefährdungen bestehen vor allem bei:

  • Feuchtarbeit

  • Tätigkeiten mit Lösemitteln, Kühlschmierstoffen und anderen Gefahrstoffen

  • Verwendung stark scheuernder oder lösemittelhaltiger Handreinigungsmittel

  • Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen

  • häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z. B. durch sich ständig wiederholende Handgriffe

  • Einwirkungen von Hitze und Kälte

  • Einwirkungen von UV-Strahlung (z. B. Arbeiten im Freien, Schweißen)

Besonders gefährdet sind Personen mit einer empfindlichen Haut und alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung.

Nur durch rechtzeitige, umfassende Schutzmaßnahmen können die Beschäftigten wirksam vor der Entstehung von Hauterkrankungen geschützt werden.