DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich

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Anhang 4 - Tabelle "wiederkehrende Prüfungen" (zu Abschnitt A12.2.1.4)

Prüfungen an Windenergieanlagen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 - Handlungsempfehlung für Betreiber und Prüfer -

Anlagenteil, BetriebsmittelbesichtigenerprobenmessenBemerkungen
Standardkomponenten
Beschilderung, WarnhinweisexVorhandensein, Vollständigkeit
Licht- und Steckdoseninstallation
(RCD, Überstromschutzorgane und Betriebsmittel)
xxx
RCDxPrüftaste arbeitstäglich vor 1. Benutzung,
z. B. durch Elektrotechnisch unterwiesene Person
Leitungen, Kabel
(Energieleitungen, Steuerung, Niederspannungsinstallation)
xxinnerhalb und außerhalb der Schaltschränke
Betriebsmittelkennzeichnung, Dokumentation, SchaltplänexAktualität, Vollständigkeit
Schaltgeräte, Steuer- und LeistungskreisexxxAnschlüsse, Steckverbinder, Klemmen
Schaltanlagen größer 1 kV inkl. Betriebsraumxxx
Erdung, PE, Potentialausgleich (Anlage, Betriebsmittel, Schaltschränke, Schutz gegen elektrostatische Aufladung)x
Transformatorxx
Elektrische Antriebexxxu. a. Azimutverstellung, Pumpen
USVxx
Lüftungs-/Klimaanlagexx
Kran, Windexxx
Akkuboxen in der Nabexelektrische Rotorblattverstellung ("Elektropitch");
Prüfung entfällt bei Hydraulik
BlitzschutzanlagexxNabe, Gondel, Wettermast,
Sammelschiene, Überspannungsableiter
Zusatzkomponenten
Hindernisbefeuerungxx
Aufstiegshilfexx
Aufzug, Befahranlagexxx
Brandmeldeanlagexx
Blattheizungxx

Weitergehende Funktions- und Sicherheitsprüfungen nach entsprechenden Regelwerken durch den dazu zugelassenen Personenkreis sind durch den Betreiber zu veranlassen.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de