DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 2 - Begriffe, Flüssiggas im Regelwerk

Flüssiggasanlagen, die mit Flüssiggas zu Brennzwecken betrieben werden, bestehen aus

  • der "Versorgungsanlage", das sind die Druckbehälter, in die das Flüssiggas unter Druck verflüssigt eingefüllt und aus denen es in gasförmigem oder in flüssigem Zustand zum Verbrauch entnommen wird sowie Rohrleitungen und Ausrüstungsteile bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE).

  • der "Verbrauchsanlage", das sind die Gasverbrauchseinrichtungen, einschließlich des Leitungsnetzes und der Ausrüstungsteile hinter der HAE, in denen das Gas mit Luft oder Sauerstoff zur Erzeugung von Wärme, Licht oder Antriebsenergie verbrannt wird.

    Bild 2-1 gibt einen Überblick über gesetzliche Regelungen und Vorschriften und deren Geltungsbereich in Bezug auf Flüssiggasanlagen.

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Bild 2-1: Flüssiggas im Regelwerk