DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 12.5 - Betrieb in Räumen

Trotz an sich sauberer Verbrennung bei Treibgasmotoren können beim Betrieb eines Gabelstaplers in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen bei ungünstigen Verhältnissen die Abgasemissionen kritisch werden.

Entscheidender Schadstoff hierbei ist CO (Kohlenmonoxid).

Mit Treibgas betriebene Motoren müssen in Hinblick auf den Schadstoff-Gehalt im Abgas auf den erreichbaren niedrigsten Wert gebracht werden. Dieser kann angenommen werden, wenn der CO-Gehalt der Abgase 0,1 Vol.-% nicht übersteigt.

Entscheidend für die Abgasemissionen und für einen Einsatz in Räumen sind folgende Faktoren:

  • Regelmäßige Wartung der Treibgasanlage.

  • Mindestens halbjährliche Prüfung und ggf. Korrektur des CO-Gehaltes.

  • Für eine vollkommene Verbrennung muss genügend Luft-Sauerstoff zur Verfügung stehen, d.h. ausreichende Luftmengenzufuhr und sauberer Motor-Luftfilter.

  • Raumgröße und Luftwechselrate müssen gewährleisten, dass die Abgase ausreichend verdünnt werden. In normalen Räumen ohne tote Ecken und ohne Verwendung von Gefahrstoffen muss deshalb mindestens ein dreifacher stündlicher Luftwechsel vorliegen.

  • Durch Einbau eines Drei-Wege-Katalysators in Verbindung mit einer geregelten Treibgasanlage lassen sich die Abgaswerte weiter verbessern.

Achtung:

Soll der Einsatz von treibgasbetriebenen Gabelstaplern unter Erdgleiche erfolgen, müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die in der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34) beschrieben sind.