DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 10.1 - 10
Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen und im Schiffbau

10.1
Allgemeines

Die Gründe für die Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen sind insbesondere seine gute Transportierbarkeit und seine vielfältige Verwendungsmöglichkeit.

Mit den Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen muss den dort herrschenden Betriebsbedingungen Rechnung getragen werden:

  • Bedingt durch rauere Betriebsweise auf Baustellen unterliegen Flüssiggasanlagenteile (Flaschen, Schläuche usw.) einer besonderen mechanischen Beanspruchung, die höher als in stationären Betriebsstätten ist.

  • Es liegen häufig betriebstechnische Gründe vor, die den Einsatz der Flüssiggasanlagen auch in besonderen Bereichen, z.B. unter Erdgleiche, erforderlich machen.

Wegen ähnlicher Bedingungen im Schiffbau sind dort aus sicherheitstechnischer Sicht die gleichen Anforderungen wie auf Bau- und Montagestellen zu stellen. Hinsichtlich des Einsatzes von flüssiggasbetriebenen Geräten innerhalb von Schiffsräumen auf Werften siehe zusätzlich Abschnitt 10.4.2.