DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 9 - Flüssiggas in der Autogentechnik

Sicherheitsanforderungen und Informationen für die Verwendung von Flüssiggas in der Autogentechnik zum Bearbeiten metallischer Werkstücke sind in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" und in der BG-Information "Gasschweißer" (BGI 554) enthalten.

Flüssiggas findet vor allem bei folgenden Arbeiten Verwendung:

  • Flammlöten - Weich- und Hartlöten (Bilder 9-1 bis 9-3),

  • Brennschneiden mit Handbrennern oder Maschinenschneidbrennern, einschließlich Brennhobeln (Brennfugen bzw. Fugenhobeln und Brennflämmen),

  • Flammrichten, Flammwärmen, einschließlich Vorwärmen und Anwärmen zur Warmformgebung metallischer Werkstücke,

  • Flammhärten bzw. Brennhärten von Stahl,

  • Flammspritzen (z.B. Spritzverzinken)

    und

  • Flammstrahlen (Säubern, Entrosten und Entzundern, z.B. von Stahlkonstruktionen, Schiffsrümpfen, Baublechen).

Hinweis:

Stahl kann mit Flüssiggas als Brenngas nicht geschweißt werden, da eine Propan-Sauerstoff-Flamme auf das Schmelzbad oxidierend wirkt und damit die Schweißung porös werden würde.

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Bild 9-1: Industrielle Flüssiggasanwendung, Lötmaschine

(Quelle: Everwand & Fell)

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Bild 9-2: Industrielle Flüssiggasanwendung

(Quelle: Everwand & Fell)

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Bild 9-3: Beispiel Handwerker-Lötset

Die dabei verwendeten Brennerbauarten sind

  • Brenner zum Löten, Wärmen, Abbrennen und dergleichen, die mit Flüssiggas in gasförmigem Zustand und angesaugter Luft betrieben werden (Luftansaugbrenner nach dem Bunsen-Prinzip [Bild 9-4]),

  • Brenner zum Brennschneiden, Flammrichten, Flammwärmen und dergleichen, die mit Propan-Sauerstoff oder Propan-Druckluft betrieben werden,

  • Brenner-Sonderformen, wie Flüssiggasverdampfungsbrenner, denen Flüssiggas in flüssigem Zustand unter Druck zugeleitet wird, wobei innerhalb des Brenners die Verdampfung erfolgt sowie

  • Kartuschenbrenner, bei denen der Flüssiggasbehälter (die Kartusche als Einwegbehälter mit Butan gefüllt) unmittelbar mit dem Brenner verbunden ist und ggf. als Griffstück dient (siehe Abschnitt 13).

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Bild 9-4: Löt- und Schrumpfbrennereinsätze und Handstück mit Flammenkleinstellung

Insbesondere werden folgende Forderungen an diese Brenner gestellt:

  • Brenngasventile (Regulier- und Absperrventil) im Bereich des Griffstückes,

  • deutlich erkennbare und dauerhafte Kennzeichnung aller Brennereinsätze mit der Gasart, hier Kurzzeichen P,

  • handfreundliches Griffstück aus geeignetem Material,

  • selbsttätig wirkende Flammenkleinstellung beim Einsatz für Bauarbeiten (siehe Abschnitt 10) und

  • Ablegevorrichtung (an festen Arbeitsplätzen nicht zwingend gefordert).

Um Verwechslungen zu vermeiden, müssen auf jedem sicherheitstechnisch wichtigen Einzelteil eines Brenners das Herstellzeichen und die Brenngasart angegeben sein.

Flüssiggas-Sauerstoff- oder Flüssiggas-Druckluft-Brenner sind meist Druckbrenner. Dies ist an der Kennzeichnung der Mischdüse ersichtlich:

Kennzeichnung:

II für Mischung ohne Saugwirkung (Druckbrenner)

bgi-645_abb01.jpg  für gasrücktrittssichere Mischung ohne Saugwirkung

Bei der Verbrennung von Flüssiggas mit Druckluft oder Sauerstoff bietet eine Sicherheitseinrichtung nach DIN EN 730-1 sicheren Schutz vor Gasrücktritt und Flammendurchschlag.

Zum Entzünden müssen geeignete Gasanzünder, Zündlanzen oder im Brennerhandstück integrierte Zündvorrichtungen vorhanden sein (Bild 9-5).

Für das Arbeiten unter Erdgleiche gelten die gleichen Forderungen, die bereits im Abschnitt 4.5 für das Aufstellen von Flüssiggasflaschen genannt sind.

Danach darf unter Erdgleiche nur gearbeitet werden

  • bei Versorgung aus Kleinstflaschen

    oder

  • wenn die Ausführung von Arbeiten vorübergehend notwendig ist und besondere Schutzmaßnahmen getroffen sind (siehe auch Abschnitt 10 "Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen im Schiffbau").

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Bild 9-5: Gasanzünder