Abschnitt 9 - Flüssiggas in der Autogentechnik
Sicherheitsanforderungen und Informationen für die Verwendung von Flüssiggas in der Autogentechnik zum Bearbeiten metallischer Werkstücke sind in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" und in der BG-Information "Gasschweißer" (BGI 554) enthalten.
Flüssiggas findet vor allem bei folgenden Arbeiten Verwendung:
Flammlöten - Weich- und Hartlöten (Bilder 9-1 bis 9-3),
Brennschneiden mit Handbrennern oder Maschinenschneidbrennern, einschließlich Brennhobeln (Brennfugen bzw. Fugenhobeln und Brennflämmen),
Flammrichten, Flammwärmen, einschließlich Vorwärmen und Anwärmen zur Warmformgebung metallischer Werkstücke,
Flammhärten bzw. Brennhärten von Stahl,
Flammspritzen (z.B. Spritzverzinken)
und
Flammstrahlen (Säubern, Entrosten und Entzundern, z.B. von Stahlkonstruktionen, Schiffsrümpfen, Baublechen).
Hinweis:
Stahl kann mit Flüssiggas als Brenngas nicht geschweißt werden, da eine Propan-Sauerstoff-Flamme auf das Schmelzbad oxidierend wirkt und damit die Schweißung porös werden würde.
Bild 9-1: Industrielle Flüssiggasanwendung, Lötmaschine
(Quelle: Everwand & Fell)
Bild 9-2: Industrielle Flüssiggasanwendung
(Quelle: Everwand & Fell)
Bild 9-3: Beispiel Handwerker-Lötset
Die dabei verwendeten Brennerbauarten sind
Brenner zum Löten, Wärmen, Abbrennen und dergleichen, die mit Flüssiggas in gasförmigem Zustand und angesaugter Luft betrieben werden (Luftansaugbrenner nach dem Bunsen-Prinzip [Bild 9-4]),
Brenner zum Brennschneiden, Flammrichten, Flammwärmen und dergleichen, die mit Propan-Sauerstoff oder Propan-Druckluft betrieben werden,
Brenner-Sonderformen, wie Flüssiggasverdampfungsbrenner, denen Flüssiggas in flüssigem Zustand unter Druck zugeleitet wird, wobei innerhalb des Brenners die Verdampfung erfolgt sowie
Kartuschenbrenner, bei denen der Flüssiggasbehälter (die Kartusche als Einwegbehälter mit Butan gefüllt) unmittelbar mit dem Brenner verbunden ist und ggf. als Griffstück dient (siehe Abschnitt 13).
Bild 9-4: Löt- und Schrumpfbrennereinsätze und Handstück mit Flammenkleinstellung
Insbesondere werden folgende Forderungen an diese Brenner gestellt:
Brenngasventile (Regulier- und Absperrventil) im Bereich des Griffstückes,
deutlich erkennbare und dauerhafte Kennzeichnung aller Brennereinsätze mit der Gasart, hier Kurzzeichen P,
handfreundliches Griffstück aus geeignetem Material,
selbsttätig wirkende Flammenkleinstellung beim Einsatz für Bauarbeiten (siehe Abschnitt 10) und
Ablegevorrichtung (an festen Arbeitsplätzen nicht zwingend gefordert).
Um Verwechslungen zu vermeiden, müssen auf jedem sicherheitstechnisch wichtigen Einzelteil eines Brenners das Herstellzeichen und die Brenngasart angegeben sein.
Flüssiggas-Sauerstoff- oder Flüssiggas-Druckluft-Brenner sind meist Druckbrenner. Dies ist an der Kennzeichnung der Mischdüse ersichtlich:
Kennzeichnung:
II für Mischung ohne Saugwirkung (Druckbrenner)
für gasrücktrittssichere Mischung ohne Saugwirkung
Bei der Verbrennung von Flüssiggas mit Druckluft oder Sauerstoff bietet eine Sicherheitseinrichtung nach DIN EN 730-1 sicheren Schutz vor Gasrücktritt und Flammendurchschlag.
Zum Entzünden müssen geeignete Gasanzünder, Zündlanzen oder im Brennerhandstück integrierte Zündvorrichtungen vorhanden sein (Bild 9-5).
Für das Arbeiten unter Erdgleiche gelten die gleichen Forderungen, die bereits im Abschnitt 4.5 für das Aufstellen von Flüssiggasflaschen genannt sind.
Danach darf unter Erdgleiche nur gearbeitet werden
bei Versorgung aus Kleinstflaschen
oder
wenn die Ausführung von Arbeiten vorübergehend notwendig ist und besondere Schutzmaßnahmen getroffen sind (siehe auch Abschnitt 10 "Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen im Schiffbau").
Bild 9-5: Gasanzünder