DGUV Information 210-002 - Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben

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Abschnitt 6.1 - 6
Leitungen

6.1
Allgemeines

Von größter Wichtigkeit ist die Dichtheit der Flüssiggasanlage. Tatsächlich gibt es keine 100 %-ige Dichtheit, da minimale Leckraten allein schon durch Diffusionsvorgänge bei einigen Anlageteilen nicht ausgeschlossen werden können. Man spricht deshalb auch von der "technischen Dichtheit" der Anlage bzw. von der höchsten zulässigen Gesamtundichtheit. Die technische Dichtheit kann man z.B. mit Hilfe von schaumbildenden Mitteln überprüfen. Die Gesamtdichtheit einer Flüssiggasanlage steht und fällt mit der Dichtheit der Rohrleitungen und -verbindungen sowie den Schläuchen und Schlauchverbindungen.

Grundsätzlich sollen Versorgungsanlage und Verbrauchseinrichtungen durch fest verlegte Rohrleitungen verbunden sein. Diese Forderung lässt sich aber nur bei stationären Anlagen erfüllen. Bei vielen ortsveränderlichen Anlagen, bei denen der Aufstellungsplatz mit dem Fortschreiten der Arbeiten ständig wechselt (z.B. Einzelflaschen mit Handbrenner), muss Wert auf eine bewegliche Verbindung, also Schlauchleitung, gelegt werden. Ebenso müssen bei Brennerbewegungen, Schwingungen und Vibrationen starre Rohrleitungsstücke durch flexible Leitungen ersetzt werden.

Rohr- und Schlauchleitungen müssen so verlegt sein, dass sie gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und mechanischen Belastungen ausreichend geschützt sind.