DGUV Information 213-003 - Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton

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Anhang 2 - Schutzmaßnahmen nach BGR 104

E 1Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre)
E 1.1Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen
E 1.2Verhindern oder Einschränken der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Apparaturen
E 1.2.1Konzentrationsbegrenzung
E 1.2.2Inertisieren
E 1.2.2.1Inertisieren explosionsfähiger Atmosphäre brennbarer Gase und Dämpfe
E 1.2.2.2Inertisieren brennbarer Stäube
E 1.2.2.3Inertisieren hybrider Gemische
E 1.2.3Anwendung von Vakuum
E 1.3Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen
E 1.3.1Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Betriebsanlagen
E 1.3.2Dichtheit von Apparaturen
E 1.3.2.1Auf Dauer technisch dichte Apparaturen
E 1.3.2.2Technisch dichte Apparaturen
E 1.3.2.3Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe
E 1.3.3Prüfen der Apparatur auf Dichtheit
E 1.3.4Lüftungsmaßnahmen
E 1.3.4.1Natürliche Lüftung
E 1.3.4.2Technische Lüftung (Raumlüftung)
E 1.3.4.3Objektabsaugung
E 1.4Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Apparaturen
E 1.4.1Gaswarnanlagen mit Alarmgabe
E 1.4.2Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Schaltungen
E 1.4.3Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen
E 1.5Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter
E 2Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen)
E 2.1Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
E 2.2Umfang der Schutzmaßnahmen
E 2.3Zündquellenarten und Schutzmaßnahmen
E 2.3.1Heiße Oberflächen
E 2.3.2Flammen und heiße Gase
E 2.3.3Mechanisch erzeugte Funken
E 2.3.4Elektrische Anlagen
E 2.3.5Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz
E 2.3.6Statische Elektrizität
E 2.3.7Blitzschlag
E 2.3.8Elektromagnetische Felder im Bereich der Frequenzen von 9 kHz bis 300 GHz
E 2.3.9Elektromagnetische Strahlung im Bereich der Frequenzen von 3 x 1011 Hz bis 3 x 1015 Hz bzw. Wellenlängen von 1000 µm bis 0,1 µm (optischer Spektralbereich)
E 2.3.10Ionisierende Strahlung
E 2.3.11Ultraschall
E 2.3.12Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase
E 2.3.13Chemische Reaktionen
E 3Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (Konstruktiver Explosionsschutz)
E 3.1Explosionsfeste Bauweise
E 3.1.1Explosionsdruckfeste Bauweise
E 3.1.2Explosionsdruckstoßfeste Bauweise
E 3.2Explosionsdruckentlastung
E 3.3Explosionsunterdrückung
E 3.4Verhindern der Explosionsübertragung (explosionstechnische Entkoppelung)
E 3.4.1Flammendurchschlagsichere Einrichtungen für Gase, Dämpfe und Nebel
E 3.4.2Entkoppelungseinrichtungen für Stäube
E 3.4.2.1Löschmittelsperre
E 3.4.2.2Schnellschlussschieber, Schnellschlussklappe
E 3.4.2.3Schnellschlussventil (Explosionsschutzventil)
E 3.4.2.4Zellenradschleuse
E 3.4.2.5Entlastungsschlot
E 3.4.2.6Produktvorlage
E 3.4.2.7Doppelschieber
E 3.4.3Explosionstechnische Entkoppelung bei hybriden Gemischen
E 4Anwendung von Prozessleittechnik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
E 5Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten
E 5.1Allgemeines
E 5.2Schutzmaßnahmen
E 6Explosionsschutzdokument
E 7Organisatorische Maßnahmen