DGUV Information 213-003 - Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton

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Anhang 1 - Vorschriften und Regeln

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetriebssicherheitsverordnungBetrSichV)

  • Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefahrstoffverordnungGefStoffV)

  • Explosionsschutzverordnung (ExVO, 11. GPSGV)

  • Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines - (TRBS 2152/TRGS 720)

  • Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung - (TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721)

  • Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722)

  • Unfallverhütungsvorschrift "Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver" (BGV D13)

  • Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV 8a)

  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Explosionsschutz-Regeln mit Beispielsammlung (BGR 104)

  • Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (BGR 132)

  • Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190)

  • Benutzung von Fuß- und Beinschutz (BGR 191)

  • Richtlinien zur Vermeidung der Gefahren von Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen (BGR 109)

  • Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen (VDI-Richtlinie 2263)

  • Druckentlastung von Staubexplosionen (VDI-Richtlinie 3673)

  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (DIN 4102)

  • Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (DIN VDE 0165)

  • Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche (VDE 0170/71)

  • Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche, Teil 14: Elektrische Anlagen für gefährdete Bereiche (ausgenommen Grubenbaue) (DIN EN 60079-14, VDE 0165 Teil 1)