Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton
(bisher: BGI 626)
Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie
Fachausschuss "Glas und Keramik" der BGZ
Stand der Vorschrift: Juni 2006
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Diese BG-Information wurde in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen und kann sowohl bei der
Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie
Riemenschneiderstraße 2
97072 Würzburg
Internet: www.bgglaskeramik.de
als auch beim
Carl Heymanns Verlag
Luxemburger Straße 449
50939 Köln
unter der Bestellnummer BGI 626 bezogen werden.
Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung:
der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie,
der Berufsgenossenschaft Metall Süd,
des Fachausschusses Chemie, Sachgebiet Explosionsschutz
und der Unternehmen:
Xella Baustoffe GmbH,
Xella Deutschland GmbH,
Schlenk Metallpulver GmbH & Co. KG und
Eckart GmbH & Co. KG
erarbeitet.
Vorbemerkung
Diese BG-Information stellt für den Unternehmer und die Versicherten eine umfassende Handlungsanleitung für Fragen der Sicherheit, insbesondere des Explosionsschutzes, dar. Sie umfasst den betrieblichen Umgang mit Aluminium in Form von Pulver, Pellets oder Pasten bei der Herstellung von Porenbeton. Wesentlicher Bestandteil sind Maßnahmen zum Explosionsschutz. Es werden Beispiele aufgezeigt, wie das Explosionsrisiko vermieden werden kann, aber auch Beispiele für die Festlegung von Zonen und Schutzmaßnahmen. Die beim Umgang mit Aluminium entstehenden Gefährdungen werden aufgezeigt. Den relevanten Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen zugeordnet.
Einführung
Beim Umgang mit Aluminium, insbesondere mit Aluminiumpulver, als Treibmittel bei der Herstellung von Porenbeton haben sich in der Vergangenheit einige folgenschwere Unfälle ereignet. Aus diesem Grunde wurden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der Forschung, Experten des Explosionsschutzes und Praktikern aus der Industrie sicherheitstechnische Hinweise erarbeitet.
Zur Vermeidung von Personenschäden sind generell Verfahren anzustreben, bei denen sich Personen im Gefahrbereich nicht aufhalten müssen.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Gefahrenhinweise | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Festlegung von Zonen und Schutzmaßnahmen beim Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton | 4 |
Anforderungen an Räume | 5 |
Allgemeine Anforderungen | 5.1 |
Zusätzliche Anforderungen an Lager- und Bereitstellungsräume | 5.2 |
Zusätzliche Anforderungen an Verarbeitungsräume | 5.3 |
Auswahl geeigneter Anlagen, Geräte und Werkzeuge | 6 |
Allgemeine Anforderungen | 6.1 |
Zusätzliche Anforderungen an maschinelle Einrichtungen zur Verarbeitung von Aluminiumpulver | 6.2 |
Organisatorische Maßnahmen | 7 |
Betrieb | 8 |
Beseitigung von Aluminiumabfällen | 9 |
Löschmaßnahmen bei Bränden | 10 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 1 |
Schutzmaßnahmen nach BGR 104 | Anhang 2 |
Merkblatt über sicherheitstechnische Anforderungen beim Einsatz von Industriestaubsaugern in Bereichen mit Aluminiumpulver | Anhang 3 |