DGUV Information 206-001 - Stress am Arbeitsplatz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - Was kann und muss getan werden?

Es steht mittlerweile außer Zweifel: Wir haben dringenden Handlungsbedarf für eine Verminderung der psychischen Belastungen. Die psychischen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zügig abgebaut werden.

Dazu ist zunächst erforderlich, bei allen Beteiligten ein verschärftes Bewusstsein für das Problem der psychischen Belastungen zu schaffen.

Das heißt, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie auch allen Verantwortlichen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene muss bekannt sein, dass psychische Belastungen und Stress gesundheitsschädigend wirken können. Psychische Belastungen und Stress sind keine "weichen" Belastungen, wie häufig behauptet wird.

Es muss bewusst gemacht werden, dass psychische Belastungen und Stress ebenso wie Lärm, Gefahrstoffe, Heben und Tragen von Lasten und andere Belastungen die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig schädigen und erhebliche Kosten verursachen können. Es muss deshalb vermittelt werden, wodurch psychische Belastungen und Stress entstehen und welche Folgen sie nach sich ziehen.

Es muss vor allem auch vermittelt werden, mit welchen Mitteln und Maßnahmen die psychischen Belastungen und Stress vermieden bzw. abgebaut werden können.

4.3.1
Wie kann die Wahrnehmung von Stressbelastungen erhöht werden?

Natürlich ist der Arbeitgeber bei der Gefährdungsermittlung und -beurteilung sowie der Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung der ermittelten Gefährdungen auch verpflichtet, psychische Belastungen zu verringern. Leider mussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz völlig unzureichend nachkommen. Nur in etwa 20 % der Betriebe wurde bisher die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Entsprechend fehlt in vier von fünf Betrieben die Mindestvoraussetzung, um systematisch Maßnahmen zur Vermeidung psychischer Belastungen durchführen zu können.

An Hilfestellungen in Form von Checklisten, Informationsmaterial usw. würde es nicht mangeln. Die Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen, wie beispielsweise die Technologieberatungsstellen, aber auch viele Berufsgenossenschaften bieten derartige Materialien und Hilfestellungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen an, in denen adressatenspezifisch die erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Bei einer Mehrheit der Arbeitgeber mangelt es schlicht an der Bereitschaft, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer den ihm zukommenden Stellenwert zu geben und dies, obwohl mittlerweile vielfach belegt wurde, dass unterlassener Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schädigt, sondern auch zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Betriebe führt.3

Bei der Beratung der Arbeitgeber spielen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte eine zentrale Rolle. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich bestimmter sicherheitstechnischer und gesundheitlicher Fragen im Betrieb anzunehmen, hängt vom Nachdruck ab, mit denen Fachkräfte und Betriebsärzte ihre Beratungsfunktion wahrnehmen.

Bislang muss festgestellt werden, dass weder die Fachkräfte noch die Betriebsärzte sich in besonderer Weise mit psychischen Belastungen befasst oder gar beim Vorliegen solcher Belastungen interveniert hätten - von einigen wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Dies ist auch nicht verwunderlich, da das Problem der psychischen Belastungen bei beiden Gruppen weder in ihrer Qualifizierungsphase noch im Rahmen der Fortbildung eine Rolle gespielt hat. Für die Zukunft muss deshalb gefordert werden, dass in Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte auf die Rolle und Bedeutung von psychischen Belastungen eingegangen wird und in den Betrieben auf die Teilnahme der Fachkräfte sowie der Betriebsärzte an solchen Veranstaltungen stärker geachtet wird.

Gefordert sind auch die staatlichen Institutionen, die ja Garant für die Einhaltung von Gesetzen und staatlichen Verordnungen sind. Gerade weil die Länder nicht nur für die Umsetzung und Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, sondern auch für die Umsetzung und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich sind, kommt ihnen eine herausragende Rolle bei der Verhütung von arbeitszeitbedingtem Stress zu. Tatsache ist aber, dass die staatlichen Stellen den betrieblichen Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze ausgesprochen lasch begegnen. Dabei verfügen sie über die rechtlichen Mittel, die Arbeitgeber zur Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften zu zwingen. In einigen Bundesländern sind in den vergangenen Jahren zwar Projekte zur Überwachung der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt worden, diese Projekte waren aber nicht nur unzureichend personell und finanziell ausgestattet, sie standen vor allem unter dem Vorzeichen, die Betriebe möglichst nicht finanziell zu belasten. Staatliche Arbeitsschutzbehörden haben ihre Tätigkeit ganz überwiegend auf die Beratung der Betriebe beschränkt. Anordnungen werden nur in Ausnahmefällen erlassen. Und obwohl mittlerweile bereits in den Medien der massenhafte Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes diskutiert wird, hat dies nicht zu Reaktionen bei den Landesregierungen geführt.

Es muss leider festgestellt werden, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz bei keiner Landesregierung ein wichtiges Thema ist. Als Beispiel mag Nordrhein-Westfalen dienen. Die Leiterin der Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LAFA) Frau Dr. Lehmann hat 1999 festgestellt, dass die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der aufsichtsdienstlichen Tätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden Mängel aufweist. "Insbesondere wurde deutlich", so Frau Lehmann, "dass die personelle Ausstattung der Überwachungsbehörden mit ausgebildeten Fachleuten ... der Aufgabe nicht gerecht wird."4

Schlicht: Es fehlt Aufsichtspersonal und dies nicht nur in NRW. Die personelle Ausstattung der Aufsichtsdienste wurde nicht verbessert. Das zuständige Ministerium und die Landesregierung von NRW sind nicht in der Lage und willens, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Zweites Beispiel Sachsen: Dort wird das Landesinstitut für Arbeitsmedizin aufgelöst. Die bisherigen Aufgaben dieses Instituts sollten nach dem Willen der Landesregierung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie auf den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften übertragen werden. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich ihrer Interessensvertretungen sind unter diesen Verhältnissen ganz erheblich geschwächt.

Wenn es keine Instanz gibt, die bei Gesetzesverstößen durch die Arbeitgeber von den Betriebsräten angerufen werden kann, dann haben Betriebsräte es schwer, ihre Aufgaben zu erfüllen, nämlich die Einhaltung geltender Gesetze in den Betrieben zu überwachen, mitzugestalten und mitzubestimmen. Dieser Rückzug der Länderregierungen aus der Kontrolle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann von den Gewerkschaften und den Betriebsräten nicht hingenommen werden.

Von den Landesregierungen wird eine qualifizierte Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer betrieblichen Interessenvertreter bei der Ahndung von Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze gefordert. Die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzgesetze ist eine Mindestanforderung aus den EU-Richtlinien.

Betriebsräte und Beschäftigte sollten trotz der mangelnden personellen Ausstattung der staatlichen Aufsichtsdienste diese regelmäßig schriftlich auffordern, sie bei der Lösung von Problemen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Sie sollten auch nicht davor zurückscheuen, sich immer dann, wenn diese Beratung und Unterstützung nicht oder nicht ausreichend erfolgt, sich beim Landesarbeitsminister zu beschweren.

Gefordert sind auch die Berufsgenossenschaften, deren umfassender Präventionsauftrag5 auch die Vermeidung stressbedingter Gefährdungen umfasst.

Wie bereits erwähnt, wurden von den Berufsgenossenschaften Hilfen für die Gefährdungsermittlung einschließlich der psychischen Gefährdungen erarbeitet.

Sie bieten auch Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung von Maßnahmen sowie Seminare zur Ermittlung und Vermeidung von psychischen Gefährdungen an. Trotz dieser positiven Ansätze bedarf es aber auch bei den BGen noch weiterer erheblicher Anstrengungen.

Eine zentrale Forderung an die Berufsgenossenschaften ist die Ergänzung der Aufsichtsdienste sowohl personeller wie auch fachlicher Art.

Betriebliche Überwachung und Beratung ist nur mit hinreichend fachlich qualifizierten Aufsichtspersonen möglich. Insbesondere bedarf es der Einbeziehung von Arbeitspsychologen, um das Problem der psychischen Belastungen und des Stresses qualifiziert lösen zu können.

Zwar muss die Rolle und Bedeutung der psychischen Belastungen im Bewusstsein der technisch qualifizierten Aufsichtspersonen, also der traditionellen Ingenieure, stärker verankert werden. Es ist allerdings ein Trugschluss anzunehmen, die alten "Technischen Aufsichtsbeamten" wären in der Lage, diesen Themenbereich problemadäquat zu bearbeiten.

Am wichtigsten ist es aber, bei den Betriebsräten sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Bewusstsein zu schärfen. Nur wenn die Betroffenen sich der Gefährdungen bewusst sind, wird sich längerfristig und vor allem nachhaltig etwas in den Betrieben ändern.

Die IG Metall hat deshalb im März 2002 in Baden-Württemberg eine neue Aktion "Tatort Betrieb" gestartet, in der es darum geht, die psychischen Belastungen zu thematisieren und Wege zu ihrer Vermeidung zu finden. In einem ersten Schritt soll das Problem Stress zu einem breiteren Diskussionsthema gemacht werden.

Durch die Aktion sollen möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeregt werden, anhand einfacher Fragen sich damit auseinander zu setzen, ob sie auch von Stress betroffen sind. Diese Aktion wird schrittweise auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden.

Im Internet finden sich mittlerweile eine ganze Reihe derartiger Fragenkataloge, mittels derer man die eigene Stresssituation überprüfen kann. Die hier vorgestellten Fragen stammen von der HBV in Hessen (Bild 4-8).

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgrund eines bestimmten Ereignisses besonders gestresst werden, ist dann besonders groß, wenn Sie zu den Menschen gehören,

  1. |_|

    die an sich selbst sehr hohe Ansprüche stellen und alles perfekt machen müssen,

  2. |_|

    die sich nicht gestatten, dass auch mal Fehler passieren,

  3. |_|

    die auch an andere eine hohe Messlatte anlegen,

  4. |_|

    die immer die negativen Seiten der Dinge fixieren und zu Pessimismus neigen,

  5. |_|

    die nie gelernt haben "nein" zu sagen,

  6. |_|

    die sich selbst stets neue Aufgaben aufbürden und kaum Zeit zum Durchatmen zugestehen,

  7. |_|

    die meinen, dass alle Menschen, mit denen sie zu tun haben, sie lieben oder zumindest anerkennen müssten,

  8. |_|

    die sich für alles verantwortlich fühlen,

  9. |_|

    die meinen, wenn man Schwierigkeiten und Problemen aus dem Weg geht, verschwinden sie von selbst,

  10. |_|

    die nicht glauben, dass man sich verändern kann,

  11. |_|

    die nicht gelernt haben, auf die Warnsignale ihres Körpers zu achten.

Quelle: ergo online (Gewerkschaft HBV Hessen, sovt Darmstadt, TBS des DGB Hessen)

Bild 4-8: Checkliste zur individuellen Stressempfindlichkeit

4.3.2
Weiche Maßnahmen helfen, den Stress abzubauen?

Bei den möglichen Maßnahmen muss sehr genau unterschieden werden zwischen Ansätzen, die darauf abzielen es Betroffenen einfacher zu machen mit Stresssituationen umzugehen und Ansätzen, die auf eine Veränderung der betrieblichen Situation abzielen.

In den vergangenen Jahren hat es eine Vielzahl von Angeboten gegeben, die alle unter der Überschrift liefen: "Wie werde ich mit Stress besser fertig" und die durchaus nützliche Hinweise gegeben haben. Die Ansätze reichten von autogenem Training bis zum Zeitmanagement.

Die Angebote haben bei vielen Beschäftigten dazu geführt, dass ihnen der Zusammenhang zwischen ihrer gesundheitlichen Befindlichkeit und den Arbeitsbedingungen, denen sie täglich ausgesetzt sind, erstmals umfassender bewusst wurde. Sie haben auch dazu geführt, dass Stress als ein betriebliches Thema verstanden wurde, unter dem alle leiden. Charakteristisch für diese Ansätze ist aber eben, dass die Betroffenen bei strikter Anwendung besser in der Lage sind, mit vorhandenem Stress umzugehen.

Die Ursachen von Stress, nämlich die Belastungen am Arbeitsplatz, werden dadurch aber weder abgebaut noch verringert. In dem Moment, in dem die individuelle Strategie zur Stressvermeidung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr verfolgt und angewendet werden kann, sind die Betroffenen wieder voll den Belastungen ausgesetzt. Es handelt sich bei diesen Ansätzen also eher um eine Art von "persönlicher Schutzausrüstung", die nur so lange ihre Wirksamkeit behält, wie sie angewendet werden kann und ihre Schutzfunktion gegenüber der belastenden Exposition auch wirksam ist. So kann Zeitmanagement ein gutes Hilfsmittel sein, um Stress durch Mängel in der Planung ein wenig auszugleichen. Eine notwendige Voraussetzung ist aber eine bestimmte Unabhängigkeit in der eigenen zeitlichen Planung und die Möglichkeit, die eigene Planung auch umzusetzen und einzuhalten. Nicht zufällig gehen wir aber üblicherweise bei der Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen davon aus, dass diese individuell wirkenden Maßnahmen nur dort eingesetzt werden dürfen, wo die Gefährdung mit anderen Mitteln nicht beseitigt werden konnte bzw. wo die Versuche, die Beschäftigten von der Gefährdung zu trennen, nicht erfolgreich waren. Persönliche Schutzausrüstungen sollten immer das letzte Mittel sein (Bild 4-9).

bgi-609_abb20.jpg

Bild 4-9: Stress am Arbeitsplatz durch PSA

Insofern muss auch bei psychischen Belastungen zunächst danach gefragt werden, wie die Belastung beseitigt werden kann.

Dies bedeutet, dass bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen nicht nur ganz allgemein darauf geachtet werden muss, ob an diesem Arbeitsplatz jemand gefahrlos arbeiten kann, sondern auch berücksichtigt werden muss, ob die betreffende Person mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen an diesem Arbeitsplatz arbeiten kann und auch die erforderlichen Voraussetzungen für eine ausreichende Information, eine verständliche und problemlose Kommunikation gegeben, die Leistungsanforderungen über ein Arbeitsleben hin erfüllbar und dem Alter der betreffenden Person angepasst sind, die hierarchischen Verhältnisse eindeutig geregelt sind, es klare Arbeitsanweisungen gibt und vor allem, ob die arbeitszeitlichen Rahmenbedingungen auch menschenwürdig gestaltet sind.

Die menschenwürdige Gestaltung der Arbeit ist keine obskure Forderung der Gewerkschaften und nicht ins Belieben des Arbeitgebers gestellt. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist eine Vorschrift des Arbeitsschutzgesetzes und gilt für alle Arbeitgeber.

In vielen Betrieben wird dieser Teil des Arbeitsschutzgesetzes aber einfach überlesen oder vergessen.

Siehe Arbeitsschutzgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

  1. (1)

    Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Vgl. etwa Psychische Belastung von Mitarbeitern - die Rolle des Führungsverhaltens, P. Stadler, G. Strobel, C. Graf Hoyos, in: Ergo-Med 3/2000, S. 136 ff.

Psychische Belastungen - eine Herausforderung für die Überwachungsbehörden, E. Lehmann, M. Figgen, in: Ergo-Med, H. 3/1999, S. 107

SGB VII, §§ 1 und 14