BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel

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Abschnitt 5.3 - Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung

Stehleitern/Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung Stehleiter

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  • Benutzen Sie Stehleitern nur vollständig aufgeklappt!

Stehleitern dürfen nur mit gespannten Spreizsicherungen benutzt werden.

Die Spreizsicherungen verhindern das Auseinandergleiten der beiden Leiterschenkel.

Bei Stufenstehleitern mit Sicherheitsbrücke übernimmt der Brückenheber diese Funktion.

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  • Steigen Sie von Stehleitern nicht auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Regale über.

Beim Übersteigen besteht erhöhte seitliche Kippgefahr.

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  • Betreten Sie nie die obersten und zweitobersten Sprossen/Stufen von beidseitig besteigbaren Stehleitern.

  • Sichern Sie verfahrbare Podestleitern gegen unbeabsichtigtes Verfahren.

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Bild 28: Feststellbare Fahrrolle Sicherung durch "Betätigen der Feststellbremse"
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Bild 29: Federgelagerte Fahrrolle Automatische Sicherung durch die Belastung beim Betreten
  • Benutzen Sie einteilige Mehrzweckleitern mit Gelenken erst, wenn sich alle Gelenke in Sperrstellung befinden.

    Bitte beachten Sie hierzu die Bedienungsanleitung des Herstellers (z. B. durch Sperrbolzen mit "Offen-Geschlossen" Markierung "O-l").

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Bild 30: Sperrstellung der Gelenke

Anlegeleitern, Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Anlegeleiter"

  1. -

    Legen Sie Anlegeleitern nur an sichere Anlegestellen an.

Unsichere Anlegestellen sind z. B. Glasscheiben, Maste, Stangen unverschlossene Türen.

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  • Achten Sie auf den Anstellwinkel: Sprossenleitern unter einem Winkel von 65° bis 75° aufstellen

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Bild 31: Richtiger Anlegewinkel
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  • Stufenleitern so anstellen, dass die Stufen waagerecht sind.

  • Übersteigen nur mit Haltemöglichkeit

Anlege- und Mehrzweckleitern sind zum Übersteigen geeignet, wenn sie ≥ 1 m überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.

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  • Besteigen Sie nie die obersten drei Stufen/Sprossen von Anlegeleitern.