BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel

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Abschnitt 5.1 - Betrieb
Unterweisung

Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten deutlich gemacht werden, dass eine Leiter zwar ein weit verbreitetes, aber dennoch nicht ungefährliches Arbeitsmittel ist. Viele Unfälle resultieren aus sorglosem Umgang mit Leitern und Tritten. Die Leiter wurde falsch aufgestellt, die Beschäftigten lehnen sich seitlich hinaus - meist beim Ein- und Ausräumen von Regalen. Auch Arbeiten auf Leitern, bei denen ein hoher Kraftaufwand erforderlich ist, bergen ein hohes Unfallrisiko. Um Unfälle zu vermeiden muss man wissen, wie man Leitern richtig benutzt, und dabei einige Verhaltensregeln beachten. Die Unterweisung der Mitarbeiter ist somit eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten. Die Unterweisung der Beschäftigten muss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen. Aktuelle Unfälle bzw. die nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Aufstiegen sollte zum Anlass für eine Unterweisung genommen werden. Die Durchführung und der Inhalt der Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.

Als Hilfsmittel für die Unterweisung können die in den Anlagen 2-5 bereitgestellten Musterbetriebsanweisungen herangezogen werden.

Was jeder Unternehmer/jede Unternehmerin beachten soll:
  1. -

    Mitarbeiterinnen müssen regelmäßig über den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden.

  2. -

    Zum Transport von schweren oder sperrigen Gegenständen (vor allem im Baumarkt) sollten sichere Alternativen zur Leiter gesucht werden (z. B. Lagerung auf unteren Regalböden, Einlagerung in Schwerlastregalen auf Paletten [Einsatz von Flurförderzeugen] etc.)

  3. -

    Bereitstellung von für den gewerblichen Einsatz konzipierten, ausreichend langen Leitern.

  4. -

    Regelmäßige Prüfung der Leitern

  5. -

    Vor jedem Einsatz durch Sichtkontrolle auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen;

  6. -

    Defekte Leitern sofort aus dem Verkehr ziehen.

Diese Punkte werden im Folgenden näher behandelt.