Abschnitt 4.1 - Beschaffung
Auswahlkritierien
Produkte für den
privaten oder | |
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gewerblichen Gebrauch? |
Leitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfangs eingesetzt werden. Im Handel sollten lediglich Leitern zum Einsatz kommen, die für den gewerblichen Bereich konzipiert sind. Die Hersteller unterscheiden zwischen Leitern für den privaten Gebrauch und Leitern für den gewerblichen Gebrauch. Im privaten Bereich werden Leitern nur gelegentlich benutzt und werden daher auch nicht so stark beansprucht.
Welche Anforderungen werden neben der Sicherheit an Leitern für den gewerblichen Bereich gestellt? Sie müssen im Hinblick auf den oft harten Dauereinsatz robust sein und eine lange Lebensdauer aufweisen.
Gewerbliche Leitern sind meist etwas teurer, sie sind jedoch deutlich stabiler, biegen unter Belastung wesentlich geringer durch und sind somit sicherer. Daher kann von der Verwendung von Haushaltsleitern im Handel nur abgeraten werden.
Arbeitsdauer
Aus ergonomischen Gründen sollten eher Stufen- als Sprossenstehleitern zum Einsatz kommen.
Podest- und Plattformleitern sind besonders sichere und komfortable Produkte für länger andauernde oder häufig anfallende Arbeiten (z. B. zum Einräumen von Regalen).
Werkstoffe
Bei der Leiterauswahl sollten die Umgebungsbedingungen (z. B. starke Verschmutzung, rauer Betrieb, Elektroarbeiten, hohe Luftfeuchte, niedrige Temperatur etc.) berücksichtigt werden. Leitern werden in Aluminium, Stahl, Kunststoff und Holz angeboten. Nähere Informationen hierzu enthält die branchenunabhängige "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694).
Für Elektroinstallationsarbeiten eignen sich Sprossenstehleitern aus Holz oder glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie bieten Schutz vor Körperdurchströmung.
Bei der Neuanschaffung von Leitern und Tritten sollten Sie darauf achten, dass ein GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") vorhanden ist. Bei Leitern und Tritten, die das GS-Zeichen tragen, hat sich der Hersteller durch eine zugelassene Prüfstelle bestätigen lassen, dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind.
Leiterlänge
Der Nutzer sollte nicht erst nach dem Besteigen der Leiter feststellen, dass die Länge nicht ausreicht. Deshalb vorher ausmessen und folgende Faustregel zur Ermittlung der Länge anwenden:
Stehleitern
Bei Stehleitern mit Plattform soll möglichst von dieser aus gearbeitet werden. Die daraus resultierende Reichhöhe zeigt Bild 16, oberer Teil.
Beidseitig besteigbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden.
Die Reichhöhe ist die Höhe, die man mit der Hand noch erreichen kann (z.B. für Malerarbeiten).
(Reichhöhe = Standhöhe + 2.00 m)
Die Arbeitshöhe liegt durchschnittlich um etwa 25 cm niedriger.
Anlegeleitern
Senkrechte Höhe vom Boden bis zum oberen Anlegepunkt ermitteln.
Die erforderliche Leiterlänge ist nur um rund 7 % länger (Faktor 1,07).
Beispiel: Die Leiter soll in 2,8 m Höhe angelegt werden. Die erforderliche Leiterlänge beträgt dann:
L = 2,8 × 1,07 = 3 m Beim Übersteigen auf erhöht liegende Flächen, müssen Anlegeleitern mindestens 1 m über den oberen Anlegepunkt herausragen. Der Anlegewinkel beträgt ca. 70°. Im oben genannten Beispiel wird dazu eine etwa 4 m lange Anlegeleiter (15 Sprossen) benötigt.
Beim Anlegen an Wände dürfen Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse betreten werden, da die darüber liegenden Stufen/Sprossen zusammen mit den Holmenden als Haltevorrichtung dienen.
Mehrzweckleitern
In der Gbrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" dürfen diese nur bis zu fünftobersten Sprosse betreten werden.
Leiterzubehör
Werden Leitern auf Treppen benutzt, so benötigt man z. B. eine Holmverlängerung (nähere Informationen hierzu enthält die BGI 694).
Leiteranzahl
Um den Einsatz ungeeigneter Aufstiege zu vermeiden, muss der Unternehmer geeignete Leitern und Tritte in erforderlicher Anzahl bereitstellen. Die Anzahl der bereitzustellenden Leitern und Tritte hängt vom Einzelfall ab und ergibt sich aus der Benutzungshäufigkeit in den einzelnen Arbeitsbereichen und deren Entfernungen zueinander. Werden Leitern und Tritte in ausreichender Anzahl bereitgestellt, so wird das Risiko, dass ungeeignete Aufstiege (z. B. Getränkekisten, Stühle) verwendet werden, minimiert. Getränkekisten und Stühle z. B. verbreitern sich in der Regel nicht nach unten hin und bieten somit keine ausreichende Standsicherheit, so dass beim Betreten der äußeren Kanten der Stehfläche solche "Ersatzaufstiege" kippen können. Außerdem ist gerade bei Getränkeflaschenkästen die Gefahr groß, dass die Flaschenhalter beim Betreten durchbrechen und äußerst schmerzhafte Schnittverletzungen an den Unterschenkeln hervorrufen können.
Empfehlung: In jeder Abteilung und In jedem Handlager sollte mindestens ein geeigneter Aufstieg vorhanden sein. In größeren Lagerbereichen sollte z. B. in jedem Lagergang ein geeigneter Aufstieg bereitstehen. |
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