BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel

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Abschnitt 6 - Aufbewahrung

Leitern und Tritte sollten dort aufbewahrt werden, wo sie benötigt werden. Leider werden oft ausreichend Leitern und Tritte bereitgestellt, diese werden aber irgendwo abgestellt, so dass die Beschäftigten sich auf die Suche machen müssten. Aus Bequemlichkeit und aus Zeitmangel wird dann oft ein ungeeigneter Aufstieg benutzt. Um Leitern und Tritte schnell zu finden, sollten gekennzeichnete Abstellfächen (z. B. am Ende von Regalgängen) vorhanden sein. Diese müssen den Beschäftigte bekannt sein. An diesen Punkten kann man neben der Leiter im Verkauf auch noch Besen, Schaufeln und Küchenrollen (zum Aufwischen von Verschmutzungen) sowie Warnschilder für Rutschgefahr bereitstellen (siehe Bild 32).

Bewährt hat sich bei der Verwendung an Regalen (z. B. in Baumärkten und Schuhgeschäften) die Verwendung von verfahrbaren Regalleitern (Rollleitern). Da sie am Regal verbleiben, sind sie immer verfügbar.