DGUV Information 208-010 - Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Fluchttürhauben

Eine durchsichtige, unzerbrechliche Abdeckung über Türgriff oder -knauf, Fluchttürhaube genannt, erschwert den Missbrauch der Türbetätigungseinrichtung. Die Haube wird im Notfall durch einen leichten Schlag mit der Hand an einer Sollbruchstelle von ihrer Befestigung an der Tür getrennt. Der Türgriff oder Türknauf kann nun zum Öffnen der Tür betätigt werden. Durch eine farbliche Markierung kann kontrolliert werden, ob die Haube noch korrekt angebracht ist. Dieser Zustand kann auch elektrisch überwacht werden. Das Wegschlagen der Haube birgt keine Verletzungsgefahr (Bild 7).