DGUV Information 208-010 - Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Panikschloss

Panikschlösser (siehe Bild 2) sind Türschlösser, die im verschlossenen Zustand von innen durch Betätigungselemente, wie Türdrücker, Panikstange oder Paniktreibriegel, jederzeit geöffnet werden können. Hierbei werden Falle und Riegel gleichzeitig betätigt.

Panikstangen ermöglichen die Betätigung über die gesamte Türbreite (siehe Bild 3). Sie bieten sich dort an, wo im Panikfall mit einer großen Anzahl von flüchtenden Personen gerechnet werden muss.

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Bild 2: Panikschloss
Durch das Betätigen des Türdrückers, der in die Öffnung der Schlossnuss eingesteckt ist, werden Falle und Riegel zurückgezogen.

Angeboten werden Ausführungen, die eine Betätigungskraft von nur 35 N erfordern. Panikstangen sind auch an zweiflügeligen Türen einsetzbar.

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Bild 3: Panikstange
Beim Betätigen der Panikstange werden Falle und Riegel automatisch zurückgezogen.

Paniktreibriegel werden vorwiegend für zweiflügelige Türen verwendet. Der Drehhebel ist häufig in Brusthöhe am Standflügel angebracht. Durch Betätigen des Drehhebels werden die Stangen des Treibriegelschlosses zurückgeholt und gleichzeitig Falle und Riegel zurückgeschoben (siehe Bild 4).

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Bild 4: Paniktreibriegel an zweiflügeliger Notausgangstür
Beim Betätigen des Drehhebels am Standflügel oder des Türdrückers am Gangflügel werden Falle und Riegel des Panikschlosses zurückgeschoben bzw. zurückgezogen.

Um missbräuchlichem Öffnen der Tür vorzubeugen, werden Türdrücker oder Drehhebel durch einen dünnen Draht gesichert, dessen Ende mit einer Plombe versehen ist. Bei Betätigung des Drückers oder Drehhebels wird der Draht der Verplombung aufgerissen.