DGUV Information 208-010 - Verschlüsse für Türen von Notausgängen BGHW-Kompakt M 67

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Türkontakt

Eine Möglichkeit, den Missbrauch von unverschlossenen Türen zu verringern oder sogar abzustellen, besteht darin, die Tür mit elektrischen Türkontakten auszurüsten.

Beim Öffnen der Tür wird der Türkontakt betätigt mit der Folge, dass eine Sirene ertönt, eine Leuchte aufleuchtet oder an zentraler Stelle das Öffnen der Tür angezeigt wird. Somit besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen unmittelbar zu ergreifen.

Solche Türkontakte sollten so unauffällig angebracht werden, dass sie nicht ohne weiteres wahrgenommen und unwirksam gemacht werden können.

Um die Abschreckung vor einem Missbrauch zu erhöhen, sollte jedoch auffällig darauf hingewiesen werden, dass die Tür gegen unbefugtes Öffnen gesichert ist.

In Bild 1 ist eine solche Einrichtung dargestellt, die ein Öffnen der unverschlossenen Tür mit Hilfe der Klinke sowohl im Fluchtfall als auch bei missbräuchlicher Benutzung akustisch anzeigt. Durch das auffallende Gehäuse mit der Folientastatur und dem schriftlichen Hinweis darauf, dass das Öffnen der Tür Alarm auslöst, soll der unbefugte Benutzer daran gehindert werden, die Tür zu öffnen. Befugte Personen können die Tür ohne Auslösen des akustischen Signals öffnen, nachdem sie eine mehrstellige Zahl für die Folientastatur eingegeben haben. Die Codezahl kann kurzfristig geändert werden.

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Bild 1: Einrichtung zur Anzeige der missbräuchlichen Benutzung einer Tür