DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechverarbeitung

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Abschnitt 9 - 9 Lärm in der Blechbearbeitung

Ergebnisse von Geräuschmessungen in Metallbaubetrieben zeigen (Tabelle 2), dass Lärm besonders von Arbeiten mit dem Handhammer, vom Schleifen mit Winkelschleifmaschinen und vom Trennen von Blechen auf Tafelscheren, Stanz- und Nibbelmaschinen ausgeht.

Tabelle 2
Beispiele Schallpegel bei der Blechbearbeitung

Typische Schallpegel bei der Blechbearbeitung
SchallquelleLexin dB(A)
Tafelscheren bis 3 mm83
Tafelscheren bis 8 mm86
Tafelscheren > 8 mm90
CNC-Stanz- und Nibbelmaschinen90
Exzenterpressen, Pressen90
Hydraulische Pressen83
Gesenkbiegemaschinen (Abkantpressen)83
Biegemaschinen83
Richten, Hämmern, Schmirgeln (Stahlbau)100
Richten, Schmirgeln (Spenglerei)90
Wasserstrahlschneidmaschinen86
Brennschneidanlagen90
Plasma-Schneidmaschinen95
Bandspaltmaschinen90
Bandschleifmaschinen90
Punktschweißmaschinen83
Schweißplätze mit pneumatischen oder elektrischen Handwerkzeugen95
Schweißplätze ohne pneumatische Handwerkzeuge86
Poliermaschinen86
Trennschleifer für Rohre (von Hand)116
Trennschleifmaschinen100

Anmerkung: Lärmexpositionspegel: Für eine Tätigkeit, auf ein Arbeitsjahr (2000 Arbeitsstunden) bezogene Gehörbelastung LEX in dB(A) angegebene Tätigkeit. Quelle: Suva Schallpegeltabelle Maschinen- und Anlagenbau (Nr. 86242), Suva Schallpegeltabelle Stahl- und Metallbau (Nr. 86238)

Nach dem Stand der Technik sind entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen gegen Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz festzulegen. Infolge des Minimierungsgebot sind die Gefährdungen nach dem S-T-O-P-Prinzip zu reduzieren und die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen muss ausgewählt werden. Erläuterungen zur Ermittlung und Messung des Tages-Lärmexpositionspegels finden Sie in der TRLV Lärm, Teil 2.

Tabelle 3
Auslösewerte (nach TLRV Lärm)

Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden)Spitzenschalldruckpegel
LEX, 8hLpC, peak
unterer Auslösewert80 dB (A)135 dB (C)
oberer Auslösewert85 dB (A)137 dB (C)

Erreichen oder überschreiten die ermittelten Tages-Lärmexpositionspegel die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegten Auslösewerte (Tabelle 3), müssen bestimmte Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach Tabelle 4 ausgelöst werden.

"Die Werte des Spitzenschalldruckpegels LpC,peak sind in der Praxis oft nur bei ganz spezifischen Tätigkeiten kritisch, wie zum Beispiel bei der Blechbearbeitung im Behälterbau. Da diese Spitzenschalldruckpegel meist nicht regelmäßig über den Tag verteilt vorkommen, können sie bei der Gefährdungsbeurteilung versehentlich unberücksichtigt bleiben". [Zitat aus: DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" Abschnitt 4.2.1, November 2021].

Tabelle 4
Übersicht der Maßnahmen, die bei Erreichen oder Überschreiten der Auslösewerte durchgeführt werden müssen.

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Bereits die Wahl eines lärmarmen Arbeitsverfahrens als Ersatz für geräuschintensive Arbeitsweisen führen in der Praxis zur Verringerung der Lärmexposition (Tabelle 5). Durch die Substitution der früher gern verwendeten Stahlhämmer, zum Beispiel zum Richten von Blechen und Blechkonstruktionen mit einem gezielten Schlag mit einem Gummi-, Kunststoff- oder rückschlagfreien Hammer konnte der Schallpegel gesenkt werden.

Tabelle 5
Beispiele für alternative "lärmarme" Arbeitsverfahren, Auszug aus der TRLV Lärm, Teil 3, Tabelle 1

lärmarmes Arbeitsprinzipgeräuschintensives Arbeitsprinzip
AblegenAbwerfen
BohrenStanzen
ElektroantriebVerbrennungsmotor
KlebenNieten
LaserschneidenTrennen mechanisch
SägenTrennschleifen
TaumelnietenSchlagnieten

Bei Tafelscheren wird der Lärm durch den Schneidvorgang und den herab-fallenden Blechabschnitt verursacht. Lärmminderung lässt sich durch eine Rutsche schaffen, die mit Entdröhnungsmittel belegt oder aus Verbundblech aufgebaut ist. Noch besser haben sich Rollenbahnen oder Fördereinrichtungen bewährt, die höhenverstellbar hinter der Schere angeordnet sind.

An Stanz- und Nibbelmaschinen können die Werkzeuge so gestaltet werden, dass der Schnittschlag auf einen längeren Weg verteilt wird. Mit einem Schräg- oder Stufenschliff kann die Schallentstehung deutlich verringert werden; die Standzeit der Werkzeuge erhöht sich und die Maschinen werden geringer beansprucht.

Häufig wird in Betrieben versucht, durch Schallschutzschirme, die um Lärmquellen gestellt werden, eine Lärmminderung zu erreichen. Messungen haben ergeben, dass die Minderung 5 bis 8 dB(A) betragen kann. Je geringer die Entfernung des Schallschutzschirms von der Schallquelle ist, umso größer ist der Erfolg.

Lärmintensive Bearbeitungsvorgänge können auch in Räume verlagert werden, deren Wände und Decken schallabsorbierend ausgeführt wurden. Sie vermeiden Reflexionen und verringern den störenden Nachhall. Die Wirkung raumakustischer Maßnahmen ist aber begrenzt, da der direkte Schall am Arbeitsplatz nicht beeinflusst wird.