Abschnitt 3.2 - 3.2 Unterscheidung der Arbeitsbereiche
Folgende Arbeitsbereiche können unterschieden werden:
- 1.
Begrenzte Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.
in Kesseln und Tanks
in Rohrleitungen
in Rohrgräben und Schächten
in Fahrzeugen
in Bewehrungen
- 2.
Ausreichende Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.
auf Metallkonstruktionen
an Fahrzeugen
in unterirdischen Hohlräumen, z. B. Tunnel
auf Bewehrungen
Beispielbilder zu einigen der genannten Arbeitsbereiche sind in den Anhängen 6 und 7 dargestellt.
Abb. 1:
Übersicht "Elektrische Gefährdung und Schutzmaßnamen beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel"