DGUV Information 203-004 - Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Unterscheidung der Arbeitsbereiche

Folgende Arbeitsbereiche können unterschieden werden:

  1. 1.

    Begrenzte Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.

    • in Kesseln und Tanks

    • in Rohrleitungen

    • in Rohrgräben und Schächten

    • in Fahrzeugen

    • in Bewehrungen

  2. 2.

    Ausreichende Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.

    • auf Metallkonstruktionen

    • an Fahrzeugen

    • in unterirdischen Hohlräumen, z. B. Tunnel

    • auf Bewehrungen

Beispielbilder zu einigen der genannten Arbeitsbereiche sind in den Anhängen 6 und 7 dargestellt.

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Abb. 1:
Übersicht "Elektrische Gefährdung und Schutzmaßnamen beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel"

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