DGUV Information 203-004 - Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Prüfnachweis

Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren. Am Einsatzort ist ein Prüfnachweis vorzuhalten. Der Prüfnachweis gilt als erbracht, wenn die geprüften und als mängelfrei beurteilten Betriebsmittel mit einer Kennzeichnung versehen werden, z. B. mit einer Prüfplakette oder einer Banderole mit Angabe des nächsten Prüftermins.

Betriebsmittelbewährte PrüffristPrüfumfang
ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit4 JahrePrüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
(siehe auch DGUV Information 203-072)
ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung1 Jahr
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen)6 Monate *)Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
(siehe auch DGUV Information 203-070)
stark beanspruchte, handgeführte elektrische Betriebsmittel (auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen)3 Monate *)
Schutzmaßnahmenbewährte PrüffristPrüfumfang
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 Monatauf Wirksamkeit
Fehlerstrom- und Differenzstrom-Schutzschalter
  • in stationären Anlagen

  • in nichtstationären Anlagen

6 Monate arbeitstäglichauf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
(auch durch den Benutzer bzw. die Benutzerin)

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist angemessen verlängert werden auf maximal 1 Jahr. Bei der Ermittlung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Betriebsmittel aus gleichen oder vergleichbaren Bereichen herangezogen werden.