DGUV Information 203-004 - Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Schutzmaßnahmen in Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung

5.2.1
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung der Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410 zu betreiben.

Es ist jedoch die Anwendung des zusätzlichen Schutzes durch RCDs nach VDE 0100-410 Abschnitt 415.1 zu empfehlen.

Für Stromkreise mit Steckvorrichtungen In ≤ AC 32 A sind RCDs mit IΔn ≤ 30 mA vorzusehen.

5.2.2
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen zu betreiben:

  • in geprüften elektrischen Anlagen:

    fest installierte RCDs mit IΔn ≤ 30 mA

  • hinter geprüften Steckdosenstromkreisen ohne RCD:

    mobile Verteiler mit integrierten RCDs mit IΔn ≤ 30 mA

  • hinter Steckdosen mit unbekannter Schutzmaßnahme:

    • PRCD-S mit IΔn ≤ 30 mA nach VDE 0661-10 Beiblatt 1, Abschnitt 3.2.3 (zur Schutzpegelerhöhung)

    • Schutztrennung nach VDE 0100-410 Abschnitt 413

    • Schutzkleinspannung (SELV) nach VDE 0100-410 Abschnitt 414; es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden, die jedoch unabhängig von der Nennspannung mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen müssen, d. isoliert oder fingersicher abgedeckt sind