Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung
(DGUV Information 203-004)
Information
(bisher BGI 594)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungsermittlung und -beurteilung | 3 |
Auswahl, Bereitstellung, Benutzung | 4 |
Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag | 5 |
Auswahl von Betriebsmitteln | 6 |
Instandsetzung, Wartung, wiederkehrende Prüfungen | 7 |
Unterweisung | 8 |
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln | Anhang 1 |
Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) | Anhang 2 |
Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen | Anhang 3 |
Literaturverzeichnis | Anhang 4 |
Erläuterungen zu den Festlegungen des Abschnitts 5 | Anhang 5 |
Beispiele für Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung | Anhang 6 |
Beispiele für Bereiche mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung | Anhang 7 |
Vorbemerkung
Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel kann
aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder
aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung
in leitfähiger Umgebung eine erhöhte elektrische Gefährdung bestehen.
Nicht jede elektrische Schutzmaßnahme gewährleistet unter den genannten Bedingungen bei Auftreten eines Fehlers ausreichende Sicherheit.
Bei der Beurteilung der Gefährdung in leitfähiger Umgebung werden folgende Bereiche unterschieden:
Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
Bereiche mit ausreichender Bewegungsfreiheit
Diese DGUV Information empfiehlt für die genannten Bereiche Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen. Dabei werden die elektrophysiologischen Erkenntnisse berücksichtigt.
In den Anhängen ist eine Beispielsammlung unterschiedlicher Arbeitsplätze und -situationen angefügt.