DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Durchbiegung

Um Stolperstellen an Stoßstellen von Gitter- bzw. Blechprofilrosten zu vermeiden, müssen die unter Last auftretenden Durchbiegungen innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Zulässig ist eine elastische Durchbiegung von bis zu 1/200 der Stützweite, auch in den Bereichen mit Verschraubung. Die Elemente dürfen an den Stoßstellen eine Höhendifferenz von 4 mm zum benachbarten Bodenbelag nicht überschreiten.