Abschnitt 6.3 - 6.3 Wiederkehrende Prüfung
Die Fristen zur Durchführung der Prüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers und den betrieblichen Erfahrungswerten. Einflusskriterien sind z. B.: Schwingungen, dynamische Belastung, Temperatur, chemische oder mechanische Belastung, Witterung.
Die Beurteilung von Beschädigung und Mängeln sind im Zweifel durch eine Fachfirma oder den Hersteller vorzunehmen. Beschädigungen und Mängel können beispielsweise sein:
das Befestigungs- und Verlegesystem entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen der Nutzung (Statik, Verlegerichtung, Maschenteilung);
Verformungen (sichtbare Dellen);
Versprödung (Risse, ausgebrochene Stellen, aufgeraute Oberfläche;
nicht ausreichende Tragfähigkeit während der Bauphase (Provisorien);
mangelhafter Korrosionsschutz und Beschädigung des Korrosionsschutzes;
scharfe Kanten, Splitter, Grate;
Beschädigung der Ummantelung;
unzureichende Befestigung, (kein fester, passgenauer Sitz, Befestigungsteile sind nicht vollständig);
Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage);
nachträgliche Ausschnitte, Abstände zu Bauteilen (Randeinfassung).