DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Blechprofilroste

4.3.1

Blechprofilroste können durch Lagerung ihrer Enden in Profilen mit begrenzendem Vertikalsteg gegen Verschieben gesichert werden. Befestigungswinkel, die an den Vertikalstegen befestigt sind, sichern die Roste gegen Abheben (siehe Abb. 16a und 16b).

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Abb. 16a Sicherung gegen Verschieben durch Vertikalsteg des Tragprofils, gegen Abheben durch Befestigungswinkel

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Abb. 16b Sicherung gegen Verschieben durch angeschraubten Anschlag

4.3.2

Bei einem Verbund mehrerer Blechprofilroste zu einem Element müssen die Schraubverbindungen gegen Selbstlösen gesichert sein (siehe Abb. 17).

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Abb. 17 Verbund zweier Blechprofilroste durch Verschraubung mit selbstsichernder Mutter

4.3.3

Blechprofilroste ohne ausreichende Queraussteifung sollten durch Distanzstücke unterstützt werden um ein Durchbiegen der Lauffläche zu verhindern (Abb. 18). Bei ausreichender Quersteifigkeit, z. B. durch Formgebung der Trittfläche, ist eine direkte Verschraubung ohne Distanzstück möglich (Abb. 19). Auch hier sind die Verschraubungen unter Verwendung von selbstsichernden Muttern auszuführen.

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Abb. 18 Verbindung der Enden zweier Blechprofilroste auf dem Tragprofil mittels Distanzstück und Verschraubung

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Abb. 19 Befestigung der Enden von Blechprofilrosten auf dem Tragprofil durch Verschraubung