DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

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Abschnitt 3.1 - 3 Verlegung
3.1 Verlegeplan

Die großflächige Verlegung von Rosten muss nach einem vorher aufgestellten Verlegeplan erfolgen. Unternehmer, die in ihren Betrieben keinen Sachkundigen für die Verlegung von Rosten haben, sollten den Verlegeplan vom Hersteller oder Lieferanten der Roste anfertigen lassen. Aus dem Verlegeplan muss die Tragstabrichtung ersichtlich sein. Quadratische Einzelroste sind zu vermeiden, um das Verwechseln der Tragstabrichtung beim Verlegen auszuschalten. Abweichungen sind zulässig, wenn die quadratischen Einzelroste allseitig unterstützt sind oder durch technische Maßnahmen ein falsches Verlegen ausgeschlossen ist.

Roste dürfen nicht über die äußere Auflage hinausragend verlegt werden. Abweichungen sind zulässig, wenn

  • es aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist und

  • sichergestellt ist, dass die Roste bei Belastung des Überstandes nicht kippen können. Bei der Verwendung von Klemmbefestigungen besteht eine erhöhte Absturzgefahr, da ein dauerhaft fester Sitz nicht gewährleistet werden kann. Zur Aufnahme hoher Hebelarmkräfte sind Direktverschraubungen, wie z. B. Schweißbolzenverbindungen, einzusetzen.