DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Beurteilung einzelner Arbeitsplätze

Soweit es um die arbeitsmedizinische Beurteilung einer anfallskranken Person in Bezug auf einen konkreten Arbeitsplatz geht, sollte zunächst das Gefährdungspotenzial bzw. die Gefährdungskategorie der Anfälle entsprechend den in dieser Schrift gegebenen Hinweisen ermittelt werden (Abbildung 1) und dann in Kenntnis des Arbeitsplatzes geprüft werden, ob und ggf. welche gesundheitlichen Bedenken und welche Möglichkeiten bestehen. Zur sachgerechten Beurteilung ist in der Regel die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, ggf. auch die Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte des Betriebes hinzuzuziehen. Diese unterstützen den Unternehmer bei der erforderlichen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes, der Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes.

Hilfreich zur Reduzierung von Gefährdungen können u. a. die folgenden Maßnahmen sein:

  • Information der Arbeitskollegen und -kolleginnen über die Anfälle und die damit verbundenen Risiken 1)

  • Herausnahme bestimmter Tätigkeiten, zeitlich befristet oder auf Dauer

  • auf Anfälle bezogene Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsassistenz.

Videobeispiele epileptische Anfälle auf DVD mit Zuordnung der Anfälle zur Gefährdungskategorie siehe 13 Ebner A, Brandt C, Specht U, Murafi L (2010) Epileptische Anfälle. Springer, München