DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 1.5 - 1.5 Anfallsauslöser und anfallsbegünstigende Umstände - Nacht- und Schichtarbeit

Bestimmte Berufe (z. B. ärztliche, pflegerische, sozialpädagogische) und viele andere Tätigkeiten erfordern Schichtarbeit mit Nachtarbeit oder nächtlicher Rufbereitschaft.

Verschiebungen des Schlaf-Wach-Rhythmus können Anfälle begünstigen, insbesondere Schlafentzug. Es gibt kein Untersuchungsverfahren, mit dem eine entsprechende Disposition festzustellen ist. Für den beruflichen Einsatz im Schichtbetrieb ergeben sich folgende Konsequenzen:

  1. a.

    Bei der Bewertung sollten nur solche Schichtsysteme beachtet werden, die tatsächlich einen Schlafentzug bzw. eine wesentliche Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus bedingen.

  2. b.

    Es sollte immer der Einzelfall - mit Wertung der anamnestischen Angaben zur Anfallsfrequenz in Verbindung mit Schlafentzug - beurteilt werden. So kann im Einzelfall Nachtschicht dann bejaht werden, wenn der bisherige Verlauf der Epilepsie gezeigt hat, dass ein Schlafdefizit nicht zur Anfallsprovokation geführt hat.