DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Häufigkeit der Anfälle

Neben den Anfallssymptomen ist ihre Häufigkeit ein wesentliches Merkmal der Schwere einer Epilepsie. Die Anfallshäufigkeit wurde in 4 Stufen unterteilt:

Langfristige Anfallsfreiheit:
  • Anfallsfrei ≥ 5 Jahre ohne antiepileptische Therapie

Mittelfristige Anfallsfreiheit:
  • Anfallsfrei ≥ 1 Jahr

  • Anfälle nur aus dem Schlaf ≥ 3 Jahre

  • Kategorie "0" ≥ 1 Jahr

Anfälle ≤ 2/Jahr
Anfälle ≥ 3/Jahr

Als Regelfall für mittelfristige Anfallsfreiheit gilt eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit nach epilepsiechirurgischem Eingriff oder mit antiepileptischer Pharmakotherapie. In ausgewählten Einzelfällen kann bei prognostisch günstiger Konstellation auf eine Pharmakotherapie verzichtet werden. In diesem Fall ist eine regelmäßige Betreuung durch einen in der Epilepsiebehandlung erfahrenen Arzt oder Ärztin der Neurologie, Nervenheilkunde oder der Neuropädiatrie erforderlich.

In besonderen Fällen kann mittelfristige Anfallsfreiheit als Voraussetzung zur uneingeschränkten Ausübung eines Berufes erst nach 2-jähriger Anfallsfreiheit angenommen werden.

Die genannten anfallsfreien Fristen gelten auch für Betroffene, bei denen nach Erreichen von Anfallsfreiheit die Medikation erfolgreich, d. h. ohne Wiederauftreten der Anfälle abgesetzt wurde.

Die Häufigkeit der Anfälle kann aus der Dokumentation des Betroffenen (z. B. Anfallskalender) oder den Angaben des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin bestimmt werden.