DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 4.1 - 4 Beurteilung ausgewählter Berufe
4.1 Allgemeines

Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass Berufe immer eine Vielzahl von Tätigkeiten umfassen und dass diese in der Praxis unterschiedlich verteilt sein können, so dass es im gleichen Beruf mehr oder weniger risikoreiche Arbeitsplätze geben kann. Dies ist bei Ausbildungsentscheidungen zu berücksichtigen (siehe auch Abschnitt 2.3). Bei einem bereits ausgeübten Beruf sollten jeweils die konkret ausgeübten Tätigkeiten beurteilt werden.

Für die Beurteilung folgt daraus die Abstufung:

● grundsätzlich keine Bedenken

▲ möglich in der Mehrzahl der Arbeitsplätze

■ möglich in besonderen Fällen