DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 1.7 - 1.7 Praktisches Vorgehen

Für die Einordnung in die Gefährdungskategorien 0, A, B, C oder D ist eine Beschreibung der Anfälle erforderlich, nach der folgende Fragen beantwortet werden können:

  1. a.

    Ist das Bewusstsein erhalten?

  2. b.

    Kommt es zu Haltungsverlust?

  3. c.

    Ist die Willkürmotorik gestört?

  4. d.

    Kommt es zu unangemessenen Handlungen?

Die alleinige Klassifizierung der Anfälle mit medizinischen Kategorien wie Absence, psychomotorischer Anfall etc. ist nicht ausreichend zur Beantwortung dieser Fragen. Entscheidend ist die Beschreibung in den arbeitsmedizinisch relevanten Gefährdungskategorien.

Anfalls-KlassifikationBewusstseinslageHaltungskontrolleMotorikGefährdungskategorieAnfallsbeschreibung
Myoklonische Anfällenicht gestörtmeist erhaltengestörtAplötzliche ein- oder mehrmalige heftige Zuckung, meist im Schulter-Arm-Bereich
nicht gestörtselten SturzgestörtCbei Beteiligung der Beine oft Sturz
Einfach-fokale Anfälle 1)
  • mit motorischer Symptomatik

  • mit sensibler, sensorischer oder psychischer Symptomatik ("Aura")

nicht gestörtz. T. erhalten
z. T. Sturz
gestört
gestört
A
C
plötzliche Verkrampfung oder Zuckungen einzelner Muskelgruppen oder Körperteile, oder Bewegungen ohne Handlungscharakter
nicht gestörterhaltennicht gestörtOäußerlich nicht sichtbare Empfindung, wie Kribbeln, Wahrnehmungsänderungen, Gefühlsänderungen
Absencengestörtmeist erhaltengestört, meist BewegungslosigkeitBplötzliche sekundenlange Bewusstseinspause, nur mit Innehalten
gestörtmeist erhaltenselten unangemessene HandlungenDz. T. mit automatischer Fortführung der Tätigkeit; bei längerer Dauer auch neu auftretende automatische Bewegungen
Generalisierter tonisch-klonischer Anfall
("Grand mal", "bilateral-konvulsiver Anfall")
gestörtSturzgestörtCz. T. Vorgefühle (Aura) verschiedener Dauer und Ausprägung; Bewusstlosigkeit, Sturz, Verkrampfung (tonische Phase), dann Zuckungen (klonische Phase), z. T. Zungenbiss, Blauwerden, Einnässen, Speichelfluss; unterschiedlich lange Erholungszeit, z. T. Nachschlaf
gestörtSturzz. T. unangemessene HandlungenDnicht selten bei oder nach Anfallsende Verwirrtheitszustände mit unangemessenen Handlungen
Komplex fokale Anfälle 2)
("dyskognitive Anfälle")
gestörtmeist erhaltengestört, z. T. BewegungslosigkeitBz. T. mit Vorgefühlen (Aura) verschiedener Dauer und Ausprägung beginnend, eingeschränktes bis aufgehobenes Bewusstsein, Unterbrechung der Tätigkeit, zum Teil ohne weitere Symptome
gestörtmeist erhaltenmeist unangemessene HandlungenDz. T. mit Vorgefühlen (Aura) verschiedener Dauer und Ausprägung beginnend, oft automatische Bewegungen, unangemessene Handlungen unterschiedlicher Ausprägung, z. T. auch mit Umherlaufen
gestörtZu-Boden-Gehen oder Sturzkeine unangemessenen HandlungenCz. T. mit Vorgefühlen (Aura) verschiedener Dauer und Ausprägung beginnend, (seltener) Sturz z. B. , wenn initiale tonische Muskelverkrampfung ("C" nur wenn keine unangemessenen Handlungen)

Tabelle 2:
Medizinische Bezeichnungen, Anfallsbeschreibungen und die zugehörigen Gefährdungskategorien bei den häufigsten Anfallstypen

Das Vorgehen bei der Einordnung in Gefährdungskategorien ist Abbildungen 1 und Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1 zeigt, welche Fragen dem Betroffenen und den Zeugen seiner Anfälle gestellt werden müssen, um zu einer raschen und eindeutigen Einordnung in die zutreffende Gefährdungskategorie zu gelangen. Abbildung 1 hilft beim Vorliegen von Anfallsbeschreibungen, die zutreffende Gefährdungskategorie zu bestimmen. Besondere Sorgfalt ist bei der Zuordnung von komplex-fokalen Anfällen zu den einzelnen Gefährdungskategorien geboten, da sie Kategorie D, aber auch B oder C entsprechen können (siehe Tabelle 2). Im Anschluss an das eigentliche Anfallsgeschehen kann es bei generalisierten tonisch-klonischen Anfällen (Grand mal-Anfällen) manchmal zu Verwirrtheitszuständen mit unangemessenen Handlungen kommen, die dann der Kategorie D zuzuordnen sind.

Die anhand von Tabelle 1 oder Abbildung 1 gefundene Gefährdungskategorie muss mit der aktuellen Anfallshäufigkeit (Angaben des Betroffenen, nach Möglichkeit durch Anfallskalender oder Fremdbeobachtung belegt) kombiniert werden. Hieraus ergibt sich die Schwere der Epilepsie unter arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten (siehe Abbildungen zur Beurteilung ausgewählter Tätigkeiten bzw. ausgewählter Berufe).

  • Mehrere arbeitsmedizinisch relevante Anfallssymptome

    Beim Vorliegen mehrerer Anfallsformen bei einer Person muss für die Einordnung in die Gefährdungskategorien immer die arbeitsmedizinisch Gefährdendere zugrunde gelegt werden.

  • Anfallssymptome, die arbeitsmedizinisch nicht relevant sind

    Bei epileptischen Symptomen, bei denen Bewusstsein und Haltungskontrolle erhalten sind und bei denen die Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, z. B. bei isolierten Auren oder Anfällen mit motorischen Phänomenen im Gesicht, sollten entsprechend den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung grundsätzlich keine Einschränkungen gemacht, d. h. die 0-Kategorie gewählt werden.

  • Protektive Mechanismen

    • Auren ("Vorgefühle") sollen als Schutzmöglichkeit berücksichtigt werden, wenn durch Fremdbeobachtungen gesichert ist, dass die Aura es dem Epilepsiekranken erlaubt, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese Möglichkeit in angemessener Weise genutzt wird. Im Einzelfall bedeutet dies, dass statt Kategorie D oder C Kategorie A gewählt werden sollte.

    • Tageszeitliche Bindung: Für Menschen mit Epilepsie, deren Anfälle ausschließlich nach dem Aufwachen auftreten, kann nur dann ein geringeres Gefährdungsrisiko angenommen werden, wenn diese tageszeitliche Bindung mindestens schon drei Jahre besteht und eine enge Bindung an die Aufwachsituation besteht, so dass keine Anfälle auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz zu erwarten sind. Solche Personen sollten unter die mittelfristig Anfallsfreien eingeordnet werden (0-Kategorie). Das Gleiche gilt für Personen mit Anfällen, die länger als drei Jahre ausschließlich aus dem Schlaf aufgetreten sind.

    • Anfallsauslöser, die vorhersehbar sind: Wenn die Person gelernt hat, einen Auslöser wirksam zu vermeiden, kann dadurch das Risiko von Anfällen am Arbeitsplatz herabgesetzt werden (z. B. Wegschauen bei geringer werdender Drehzahl, wenn drehende Teile anfallsauslösend wirken, oder Tragen einer polarisierenden Sonnenbrille bei Fotosensibilität). Solche Schutzmöglichkeiten sollten bei der arbeitsmedizinischen Beurteilung berücksichtigt werden.

Fokale Anfälle ohne Einschränkung des Bewusstseins

Fokale Anfälle mit Einschränkung des Bewusstseins oder der Aufmerksamkeit (7, 8)