DGUV Information 201-004 - Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues

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Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bei Bauarbeiten
(DGUV Information 201-004)

Information

(bisher BGI 581)

ccc_1542_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Allgemeines1
Begriffsbestimmungen2
Hinweise zur Beschaffung der Anlage3
Betrieb4
Gemeinsame Bestimmungen4.1
Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Filteranlagen4.2
Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Atem-Druck-luft-Anlagen4.3
Prüfung5
Wiederkehrende Prüfungen5.1
Inaugenscheinnahme vor Verwendung5.2
Anhang A
Allgemeine HinweiseA 1
Besondere Hinweise zu FilteranlagenA 2
Besondere Hinweise zu Atem-Druckluft- AnlagenA 3
Betriebsanleitung A 4
Anhang B
Anhang C
Gesetze, Verordnungen und Technische RegelnC 1
DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der ArbeitC 2
NormenC 3

Vorbemerkung

Beim Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen 1 mit Fahrerkabine bei Bauarbeiten, bei denen Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt werden können, zum Beispiel bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, beim Abbruch kontaminierter Bausubstanz oder bei der mikrobiologischen Bodensanierung, sind umfangreiche Kenntnisse zur Gefährdung und gefahrenspezifische technische Maßnahmen erforderlich.

Zu diesen Maßnahmen gehört auch die ausreichende Versorgung des Maschinenführers oder der Maschinenführerin mit Atemluft in genügender Qualität. Die spezielle Anlagentechnik wird ständig weiterentwickelt. Diese DGUV Information beschreibt den derzeitigen Kenntnisstand.

Sie enthält Empfehlungen, wie die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes erfüllt werden können. Die Empfehlungen in dieser DGUV Information sind nicht rechtsverbindlich und schließen alternative Schutzmaßnahmen nicht aus.

Prüfberichte werden ausschließlich von Prüflaboratorien anerkannt, die nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiert sind.

entspricht dem Begriff "mobile selbstfahrende Arbeitsmittel" aus der Betriebssicherheitsverordnung