DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

6.3.1 Persönliche Schutzausrüstungen

Parallel zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen können für den Schutz gegen Unfallgefahren, z. B. Verbrennungen an heißen Oberflächen und durch feuerflüssige Spritzer sowie durch körperliche Beanspruchung bei Hitzeeinwirkung, persönliche Schutzausrüstungen getragen werden; siehe BG-Regel "Benutzung von Schutzkleidung" (BGR 189).

Persönliche Schutzausrüstungen schützen gegen:

  • Wärmestrahlung,

  • hohe Lufttemperatur,

  • Flammeneinwirkung,

  • heiße Spritzer,

  • Berührung heißer Oberflächen.

Je nach Bedarf werden folgende Anforderungen an Hitzeschutzkleidung gestellt:

  • Wärmestrahlungsreflexionsvermögen,

  • Wärmedämmung,

  • Wärmespeicherfähigkeit,

  • Luftdurchlässigkeit,

  • Feuchtigkeits-(Schweiß-)Durchlässigkeit,

  • geringe Entflammbarkeit,

  • Hitzebeständigkeit,

  • mechanische Widerstandsfähigkeit,

  • Tragekomfort,

  • Hautfreundlichkeit,

  • geringes Gewicht.

Für Hitzeschutzkleidung (siehe DIN EN 11612 "Schutzkleidung - Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen") werden z. B. Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Synthesefasern und Glasfasern verarbeitet.

Für Arbeiten in unmittelbarer Nähe von strahlenden und feuerflüssigen Materialien reichen normale Schutzausrüstungen (flammhemmender Anzug oder zusätzliche Schürzen) nicht mehr aus. Hier müssen aluminiumbeschichtete Gewebe eingesetzt werden. Deren glanzverspiegelte Oberflächen haben eine hohe Schutzwirkung gegen Strahlungshitze und feuerflüssige Spritzer.

6.3.2 Persönliches Verhalten

Mit einem angepassten Verhalten können die Beschäftigten bei Hitzearbeit ihre Leistungsfähigkeit erhalten und möglichen gesundheitlichen Gefährdungen vorbeugen. Dazu zählen unter anderem die Trinkgewohnheiten, die Art der Kleidung, aber auch die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beobachtung der Beschäftigten untereinander auf Anzeichen von Gesundheitsstörungen.

Rechtzeitig und ausreichend trinken: Ein Erwachsener benötigt ca. 2 bis 2,5 l Flüssigkeit pro Tag, bei Hitzebelastung liegen die Mengen darüber. Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden werden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken getrunken werden. Geeignete Getränke sind Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure) sowie ungesüßter Kräutertee.

Beobachten erster Anzeichen gesundheitlicher Störungen und Notfallmaßnahmen: Allgemeine Schwäche, Schwindel, Kopfschmerz, Übelkeit oder Muskelkrämpfe können erste Anzeichen einer Gesundheitsstörung durch Hitze sein. Ebenso ein ungewöhnliches Verhalten, z. B. Aggressivität, vermindertes Urteilsvermögen, Apathie oder unkontrollierte Bewegungen. Der Betroffene sollte in dieser Situation in Abstimmung mit seinem Vorgesetzten die Arbeit einstellen, überflüssige Bekleidung ablegen, häufig kleine Mengen Flüssigkeit trinken und möglichst eine kühlere und schattige Umgebung aufsuchen und ruhen. Auch helfen Kühlung mit einem Ventilator und Abspritzen mit Wasser.

Bei akuten Fällen, z. B. beim Hitzekollaps, ist unbedingt ein Notarzt zu alarmieren. Bis zum Eintreffen des Notarztes ist der Beschäftigte in kühler Umgebung bequem bzw. bei anhaltender Bewusstlosigkeit in stabiler Seitenlage zu lagern. Auf Puls und Atmung ist zu achten.