DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Sofortmaßnahmen bei einem Hitzenotfall

Der Betroffene ist aus dem Hitzebereich herauszuholen und in eine kühle, schattige Umgebung zu bringen. Einengende Kleidung ist zu öffnen und nach Möglichkeit abzulegen. Eine äußere Kühlung ist eine wichtige Maßnahme und kann mit kalten Nackenkompressen und durch Befeuchten der Haut, insbesondere der Unterarme erfolgen. Zum Abführen der Wärme sollte eine Kühlung durch Luftbewegung, z. B. mittels Ventilator oder Zufächeln, erfolgen. Ansprechbare Betroffene sind mit erhöhtem Oberkörper zu lagern und zum vermehrten Trinken (möglichst Wasser, keine Milch, keine Limonaden, kein Alkohol) in kleinen Schlucken und nicht zu kalt zu veranlassen.

Bei Muskelkrämpfen ist der Salzverlust mit der Zugabe von einem Teelöffel Kochsalz pro Liter Wasser auszugleichen.

Betroffene mit Kreislaufproblemen sollten in eine Schocklage mit flach gelagertem Oberkörper bei leicht erhöhtem Kopf und hoch gelagerten Beinen gebracht werden.

Bewusstlose müssen unbedingt in eine stabile Seitenlage gebracht werden, um im Falle des Erbrechens das Einatmen von Erbrochenem zu verhindern. Die Betroffenen niemals alleine lassen.

Da Hitzenotfälle eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen können und nicht immer leicht abgrenzbarzu anderen schweren akuten Krankheitsbildern sind, sind in jedem Fall der Rettungsdienst und ein Notarzt zu rufen.