DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Erhöhte elektrische Gefährdung

Häufig müssen Instandhaltungsarbeiten in engen Räumen ausgeführt werden. Bestehen die Wände aus elektrisch leitfähigen Materialien, mit denen der Mensch großflächig in Berührung kommen kann, liegt eine erhöhte elektrische Gefährdung vor (wie durch Metallbehälter oder im Rohrgraben mit feuchtem Holzverbau). In diesen Bereichen sind nur folgende Schutzmaßnahmen zulässig:

Schutztrennung

Der Trenntransformator ist außerhalb des Arbeitsbereichs aufzustellen. Ist das nicht möglich, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen durch eine Elektrofachkraft getroffen werden.

Schutzkleinspannung

Handleuchten dürfen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden.

Schweißgeräte

Wenn unter erhöhter elektrischer Gefährdung geschweißt werden soll, dürfen nur Schweißgeräte eingesetzt werden, die das Symbol ccc_1539_180101_31.jpg oder die bisherigen Symbole ccc_1539_180101_32.jpg bei Wechselstromquellen und ccc_1539_180101_33.jpg bei Gleichstromquellen tragen. In die fachgerechte Auswahl der Schutzmaßnahme sollte eine Elektrofachkraft eingebunden werden.