DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Brand- und Explosionsgefahren

Während der Schweiß- und Schneidarbeiten und bei Tätigkeiten mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen ist es möglich, dass Brände entstehen oder Explosionen ausgelöst werden. Deshalb sind in den vergangenen Jahren immer wieder Instandhaltungsarbeiten die Ursache von Großbränden gewesen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, welche Stoffe oder Zubereitungen in welcher Menge, an welchem Ort und in welcher Konzentration im Verlauf der Arbeiten auftreten können. Außerdem muss die räumliche Ausdehnung des gefährdeten Bereichs abgegrenzt werden. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten und die Lüftungsverhältnisse zu berücksichtigten. Bei einer offenen Verbindung mit benachbarten Bereichen muss ermittelt werden, ob dort eine explosionsfähige Atomsphäre auftreten kann (darunter oder darüber liegende Räume ebenfalls berücksichtigen). Wegfliegende, glühende oder abtropfende Partikel können Reichweiten bis zu 20 m erzielen.

Grundsätzliche Schutzmaßnahmen, um entsprechenden Schadensereignissen vorzubeugen oder die Auswirkungen zu reduzieren:

  • Leicht brennbare Stoffe ersetzen (Substitution) oder weniger gefährliche Verfahren einsetzen, brennbare Flüssigkeiten sollten nicht vernebelt oder versprüht werden.

  • Nicht benötigte brennbare Gegenstände und Stoffe (z. B. Holzspäne, Polyurethanschaum, Styropor, Textilien, Isolierstoffe, Pappe etc.) entfernen, Gegenstände, die nicht entfernt werden können, mit Mineralfaserdecken oder -platten oder vergleichbaren Materialien abdecken.

  • Ablagerungen brennbarer Stäube beseitigen.

  • Gefährdete Bereiche kennzeichnen.

  • Brand- und Sicherungsposten aufstellen.

  • Geeignete und geprüfte Feuerlöscheinrichtungen müssen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und gut zugänglich sein.

Hinweise auf geeignete Löschmittel findet man im Sicherheitsdatenblatt. Beim Einsatz von Feuerlöschern müssen Sie darauf achten, dass es nicht nur ein Gerät zum Löschen aller Brände gibt. Nach DIN EN 2 erfolgt eine Einteilung in verschiedene Brandklassen:

Brandklassezu löschende StoffeFeuerlöscher
ccc_1539_180101_22.jpgFeste, glutbildende Stoffe
(z. B. Holz, Papier, Pappe)
ABC-Pulverlöscher Wasserlöscher mit Zusätzen Schaumlöscher
ccc_1539_180101_23.jpgFlüssige oder flüssig werdende Stoffe
(z. B. Benzin, Verdünner, Lacke)
ABC-Pulverlöscher BC-Pulverlöscher Kohlendioxidlöscher Wasserlöscher mit Zusätzen Schaumlöscher
ccc_1539_180101_24.jpgGasförmige Stoffe, auch ohne Druck
(z. B. Erdgas, Propan, Acetylen)
ABC-Pulverlöscher BC-Pulverlöscher
ccc_1539_180101_25.jpgBrennbare Metalle
(z. B. Aluminium, Magnesium)
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver
ccc_1539_180101_26.jpgSpeiseöle/-fetteFettbrandlöscher

Tabelle 5-2 Geeignete Feuerlöscher für die einzelnen Brandklassen

  • Konzentration brennbarer Stoffe durch Einsatz einer technischen Lüftung verdünnen und messtechnisch überwachen.

  • Bei Gasen und Dämpfen im Gemisch mit Luft sollte die Konzentration 50 % der unteren Explosionsgrenze sicher unterschreiten. Bei unwirksamer Lüftung sind die Arbeiten einzustellen und der Arbeitsbereich zu verlassen.

  • Öffnungen, Fugen, Kabeldurchführungen, offene Rohrleitungen etc. mit nicht brennbaren Materialien abdichten.

  • Freigesetzte Mengen an brennbaren Stoffen reduzieren.

  • Entsprechende Zu- und Ableitungen wirksam unterbrechen.

  • Rohrleitungen, Apparate, Anlagenteile und Geräte vor Aufnahme der Arbeiten entleeren und von brennbaren Stoffen so weit wie möglich reinigen.

  • Beim Freispülen von wasserlöslichen Stoffen Wasser als Spülmedium verwenden.

  • Abgelagerte Stäube mit geeigneten Staubsaugern entfernen und nicht mit Druckluft abblasen.

  • Wirksamkeit der Reinigungsmaßnahmen kontrollieren.

  • Falls beim Reinigen flammenerstickende Gase (z. B. Stickstoff ) verwendet werden, besteht Erstickungsgefahr für die Beschäftigten.

  • Bauteile, die durch Wärmeübertragung gefährdet sind, mit Wasser kühlen.

  • Die Verarbeitungstemperatur brennbarer Flüssigkeiten sollte unterhalb ihres unteren Explosionspunkts (UEP) liegen.

  • Zündquellen vermeiden.

  • Es besteht Rauchverbot und Verbot/Beschränkungen des Umgangs mit offenem Feuer.

  • Personen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung und Einbauten vor elektrostatischer Aufladung schützen.

  • Schlag- und Reibfunken vermeiden.

  • Zündfunken infolge elektrischer Potentialunterschiede vermeiden.

  • Geräte benutzen, die in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden dürfen.

  • Arbeiten mit Zündgefahr (z. B. Schweißen, Schneiden, Trennen, Tätigkeiten mit offenen Flammen) dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre durchgeführt werden.

  • Weitere organisatorische Maßnahmen ergreifen, z. B.: Arbeiten nur mit Beauftragung/Erlaubnis (Erlaubnisschein), Alarm-, Flucht- und Rettungspläne und Betriebsanweisungen erstellen, Beschäftigte unterweisen.

  • Nach Beendigung der Arbeiten (ggfs. auch mehrmals) den Arbeitsbereich sowie angrenzende Bereiche nach möglichen Brandherden absuchen.

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Durch Benetzung der Arbeitskleidung mit brennbaren Flüssigkeiten oder durch das Auftreten brennbarer Gase (z. B. durch undichte Ventile) besteht die Gefahr, dass in Verbindung mit Zündquellen die Arbeitskleidung in Brand gesetzt wird. Problematisch sind Kunststoffanteile in der Kleidung, die schmelzen und sich in der Haut festsetzen. Außerdem dürfen Beschäftigte in der Instandhaltung keine Feuerzeuge in der Arbeitskleidung mitführen.