DGUV Information 211-008 - Jugendliche in Betrieben der Metallbranche

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Abschnitt 6 - Wie lange dürfen Sie Jugendliche beschäftigen?

Einsatzzeitraum

Ferienjob

Jugendliche (ab 15 Jahre) dürfen innerhalb der Vollzeitschulpflicht während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.

Betriebspraktikum

Kinder dürfen im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht beschäftigt werden. Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen. Die Zeitdauer des Betriebspraktikums wird durch Richtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften der Länder festgelegt. Sie beträgt ca. zwei Wochen.

Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung wird durch den Berufsausbildungsvertrag festgelegt.

Arbeitszeit

  • Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Pausen zählen dabei nicht mit.

Ruhepausen

  • Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bzw. mindestens 60 Minuten entsprechend der o. g. Arbeitszeiten müssen festgelegt sein.

Arbeitnehmer unter 18 Jahre ( JArbSchG)
bei einer Arbeitszeit vonmax. 4 1/2 Stundenmehr als 6 Stunden
Ruhepausen30 Minuten60 Minuten
Jugendliche dürfen nur von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden;
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr; mindestens 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit
Arbeitnehmer über 18 Jahre (ArbZG)
bei einer Arbeitszeit vonmax. 6 Stundenmehr als 9 Stunden
Ruhepausen30 Minuten45 Minuten
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit

ArbZG - Arbeitszeitgesetz